Ich habe wegen Eigenkündigung eine Sperrfrist von 12 Wochen auf mein ALG I bekommen, bin allerdings nicht in der Lage, meinen Lebensunterhalt solange zu finanzieren.
Wenn ich jetzt deshalb ALG II beantrage - bekomme ich dies nur auf Darlehensbasis oder als Zuschuß. Ich bin mir nicht sicher, ob es eine KANN oder MUSS-Bestimmung ist, daß ich das Geld zurückzahlen muß.
Eine zusätzliche Frage: als ich mich arbeitslos gemeldet habe, wollte ich wegen der drohenden Möglichkeit auf Sperrfrist gleich auch ALG II beantragen. Als Auskunft erhielt ich aber (bei der Auskunft), ich müsse erst den Bescheid zu ALG I abwarten, bevor ich einen Antrag stellen kann. Das habe ich leider gemacht - und jetzt heißt es, ich bekomme ALG II (wenn positiv beschieden) erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend seit meiner Arbeitslosenmeldung. Kann ich dagegen etwas tun? Schließlich habe ich eine falsche Auskunft erhalten.