ich und meine 3 Toechter sind hilflos,bitte hilfe!!

  • Liebe Tatjana,


    ich kann Horst nur zustimmen. Nicht die Nerven verlieren.


    Gehe zusammen mit deinem Chef oder einer anderen Person zu dem Teamleiter und erkläre noch einmal das du mittellos bist und deine Kinder und du Hilfe brauchen. Eigentlich muss der Teamleiter auch wissen welche Leistungen dir eventuell noch zustehen. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, .... o. ä.


    Euren dringendsten Lebensmittelbedarf kannst du hier decken: http://www.bielefelder-tafel.de/verteiler.html
    Nimm auf jeden Fall Eure Ausweise und den Ablehnungsbescheid eventuell auch deine Einkommensnachweise mit um zu beweisen, dass du mittlelos bist und ihr 4 Personen seid.
    Wenn du hingehst gehe eine halbe Stunde vor Öffnung hin. In Berlin verteilen sie da schon die Wartemarken.


    Ich werde in den nächsten Tagen für dich im Internet recherchieren, was dir noch zustehen könnte. Es kann nicht sein, dass Menschen wie du und deine Kinder auf der Straße landen, weil keine Leistung greift.


    Bitte habe ein wenig Geduld. Ich informiere dich, wenn ich etwas finde. Bis dahin versuche auch noch einmal die anderen Stellen abzutelefonieren (http://www.rollyman-hp.de/bielefeld/bielefeld.html) und frage nach Hilfe für deine spezielle Situation.


    Ich drücke dir weiterhin die Daumen und wie gesagt, nicht aufgeben, kämpfen, aber versuche auch wenn dein Ärger noch so groß ist auf dem AMT sachlich und ruhig zu bleiben. Was du nicht gebrauchen kannst ist Ärger mit Wachschutz oder Polizei.


    Also, Kopf hoch und weitermachen, Gruß deci

  • Liebe Tatjana,


    bitte lese das hier: http://www.havelland.de/index.php?id=608&type=123 und prüfe ob du die Anspruchsvorraussetzungen für Unterhaltsvorschuss erfüllst.


    Wenn du was nicht verstehst kannst du mich fragen.


    Für deine beiden jüngeren Töchter müsstest du eigentlich Unterhaltsvorschuss bekommen. Auf jeden Fall musst du dich jetzt ganz schnell um die Bezahlung deiner Miete kümmern. Vielleicht hilft dir das dabei.


    Gruß

  • sorry, muss mal ein paar Tage Recherche-Pause einlegen. In Berlin streiken die Öffentlichen Verkehrsmittel, meine Tochter ist krank, mein kleiner Sohn klebt wie eine Klette an mir und nebenbei muss ich noch ein paar Stunden täglich arbeiten.


    Bist du denn schon weiter gekommen mit deinen Anrufen und hast du in Bielefeld vielleicht eine Stelle gefunden die dir noch helfen kann?


    Liebe Grüße, deci2001

  • Hallo Deci,Es tut mir leide für deine Kinder,meine 2 Töchter haben chronik Asthma und habe ich fast jeden Tag mit die Gesundheitlich problemen.


    So bis jetzt so gelaufen.


    Ich war schon Arbeitslosen Zentrum in Bielefeld,die waren sehr nett,aber wenig Erfahrungen für meine Fall.
    Die haben mir andere Stelle geschickt,dass mir besser beraten können.
    Diese Beratungstelle hat auch wenig Ahnung gehabt, aber später haben mich angerufen,dass ich Beratungshilfeschein von Amtsgericht nehmen soll,weil die mit eine Anwaltin gesprochen haben,sie sagte was pozitives.
    Na ja gut.
    Gestern habe ich die von Amtsgericht abgeholt und wieder zu diese Stelle gegangen,
    die haben mich zu eine Anwaltin geschickt.
    Gestern habe ich mit Sie gesprochen und Beratungshilfeschein zu Ihre abgegeben.Ich habe irgendwie ein komisches Gefühl gehabt wegen diese Beratungschein aber bin ich nicht sicher deswegen jetzt werde ich das nicht kommentieren.
    Vor ein Tag diese Beratungstelle sagte mir, dass ich fast 100 Prozent recht habe um hilfe zu kriegen,aber diese Licht habe ich bei meine Anwaltin nicht gesehen.
    Sie braucht natürlich die Akten von Arbeitsamt und mehr informationen für meine Fall.
    ich melde mich

  • :::::::::::::::::::::::::ICH HABE GUTE NACHRICHT UND SCHLECHTE NACHRICHT::::::::::::::::::::::


    GUTE NACHRICHT. Ich habe heute mit teamleiter gesprochen und hat er gesagt, dass die Fehler gemacht haben,und akzepiteren meine Antrag.Das heisst dass ich recht gehabt um Hilfe zu bekommen.


    SCLECHTE NACHRICHT.Mein Chef hat gestern eine Brief bekommen,dass ich in seine Firma ohne Arbeitserlaubnis arbeite.Wir haben meine Akten angeschaut,und da gibt es eine Lücke dass ich oder mein Chef versehen wieder Arger bekomme.


    ich habe erst die Arbeitserlaubnis bekommen als Befristet von 06.12.2006 bis 07.12.20007.


    das bedeutet 1 Jahr Arbeitserlaubnis.
    Ich und auch meine Chef versehen,und haben gedacht das meine Arbeitserlaubnis gilt 1 Jahr von Arbeitsbeginn 01.02.2007 bis 01.02.2008.und deswegen habe ich erst in 21 Januar Antrag gemacht für die Arbeitserlaubnis und habe ich sofort bekommen als unbefristet Arbeitserlaubnis.
    Aber in diese Fall habe ich von 7 Dezember bis 21 Januar ohne Arbeiterlaubnis gearbeitet und hat er mich auch ohne Arbeitserlaubnis angestellet.
    Jetzt drücken die mit Telefonen und Schreiben meine Chef wie er das erlaubt hat.
    Jetzt bekommen wir wieder ärger wegen versehen??Sonst wäre ja kein problem,vor Ablaufdatum meine Arbeitserlaubnis ein Antrag geben.Aber wie ich gesagt,so viele Stress und versehen.


    Teamleiter sagte dass ich noch ein Paar documente bekomme und die soll ich fertig machen,aber ich weiss nicht was..
    Vielleicht diese Thema?Oder bekomme ich Sperre oder meine Chef bekommt ärger?


    Jetzt gehe ich Arbeitsamt um diese Situaiton zu erklären,und meine Arbeitserlaubnis rückwirkend von 07.12.2007 machen.Vielleicht machen ja das.Sonst weiss ich was ich machen soll.


    Ich habe meine Anwaltin angerufen und das erklärt, sie sagte dass das eine andere Fall ist,Sie hat diese Beratungshilfeschein bekommen,ALG II Ablehnung,nicht für diese Thema!!!!
    Das ist ja meine Fall,Ich bekomme vielleicht sperre wegen diese Versehen oder meine unschuldige Chef.
    Sie sagte dass Sie jetzt viel zu tun hat und erste warten bis die nächste Woche.

    Ich versuche jetzt mit meine Arbeitsgenehmigung rückwirkend machen.
    dann melde ich wieder.

  • Hallo Tatjana 11!


    Mach Dich blos nicht verrückt!


    Das mit der Verlängerugn der Arbeitserlaubnis ist sicherlich genau so zu klären wie all das was Du jetzt schon erreicht hast.


    Da Du bisher die Arbeitserlaubnis hattest musst Du um Verlängerung ersuchen und erklären das Du die Zeiten vertauscht hast.


    Was glaubst Du wie viele tausend Deutsche durch Deutschland laufen und der Personalausweis ist abgelaufen, also ruhig bleiben.


    Dein Chef wird sich aufgrund der geschäftlichen Beanspruchung sicherlich auch leicht aus der Sache raus bringen können, denn er hat in der Vergangenheit Dich angemeldet und Abgaben geleistet und wenn er die fortgeführt hat kann man erkennen das keine betrügerische Absicht bestanden hat.


    Geh mit dem Antrag auf ALG II notfalls wieder zur Rechtsanwältin und sollte man Dir wegen der Verlängerung Schwierigkeiten machen gehst Du den gleichen weg, holtst Dir wieder einen Beratungsschein in anderer Sache und dann kann Deine Rechtsanwältin Dir auch in der Angelegenheit weiterhelfen.


    Ganz einfach - Neue Frage - gleich neuer Gutschein - gleich neue Hilfe!


    Und siehst Du, plötzlich geht's doch bei der ARGE, klasse ich freu mich für euch!


    Gruß

  • Liebe Tatjana,
    erst einmal Glückwunsch zu dem errungenen Teilsieg! Siehst du es lohnt zu kämpfen. Und wegen der Arbeitserlaubnis bleib ruhig. Das wird sich schon klären. Wenn du zuviel Angst hast hole dir wirklich noch einen Beratungshilfeschein so wie Horst es dir schon empfohlen hat.


    Sobald du dazu kommst (am besten noch in diesem Monat) gehe auch zur Unterhaltsvorschusskasse vom Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss. Dein ALG II wird zwar bei Bewilligung wieder gekürzt, aber so bekommst du wenigstens ein Teil eures Geldes von einer anderen Stelle und das hast du dann auch sicher wenn Sie dir beim ALG II mal wieder Probleme machen. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss müssten deine beiden jüngeren Töchter haben. Hier das wichtigste dazu:


    Unterhaltsvorschuss
    Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Die Zielsetzung besteht darin, den finanziellen Schwierigkeiten zu begegnen, die alleinstehenden Müttern und Vätern sowie deren Kindern entstehen, wenn der andere Elternteil (bei dem das Kind nicht lebt) seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachkommen kann bzw. will.
    Der barunterhaltspflichtige Elternteil wird nicht von seinen Verpflichtungen befreit, sofern der Staat dem
    Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Daher gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen
    Elternteil in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über.
    Diese Ansprüche werden gegenüber dem zahlungspflichtigen Elternteil geltend gemacht und gegebenenfalls
    einklagt und/oder vollstreckt.


    Anspruchsvoraussetzungen
    Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, noch keine 12 Jahre alt ist bei einem seiner Elternteile lebt, der
    ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte wegen Krankheit, Behinderung oder aufgrund richterlicher Anordnung mindestens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist, nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt/Unterhaltsersatleistungen vom anderen Elternteil bei Tod des Eltern- / Stiefelternteils Waisenbezüge / Schadensersatzleistungen in Höhe des Mindestunterhaltes der ersten und zweiten Altersstufe abzüglich des Kindergeldes für ein erstes
    Kind erhält.
    Dieses gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie -bzw. der allein erziehende Elternteil- eine
    Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.


    Viel Glück und Erfolg weiterhin, LG deci2001


    PS: Danke für deine Anteilnahme. Aber meine Tochter war nicht so schlimm krank. Es war nur sehr anstrengend, weil ich morgens wegen dem Streik bei der Straßenbahn erst zur Kita, dann zur Oma und dann zur Arbeit von meinem Mann fahren musste bevor ich selbst zur Arbeit konnte. Nachmittags das Ganze dann noch einmal. Langsam nervst mit dem Streik.

  • Hallo


    Bis jetzt habe ich keine pozitives bescheid oder Geld bekommen,aber wenn der Team Leiter sagt,dass ich recht habe für ALG 2, dann muss ja mindestens die Bescheid muss die nächste Tagen kommen.
    Unterhaltsvorshuss, ich mache sofort am Montag eine Antrag.


    Was bis jetzt passierte, ich nehme die nicht als sieg an, ich sage einfach gerechtigkeit.


    was ich bis jetzt erreicht habe?


    Die die Menschen die mich und meine Kinder überhaupt nicht kennen,
    Die, die Menschen sind überhaupt nicht meine Verwandten oder Freunde gewesen,


    Diese Menschen haben mir Tipps gegeben und geholfen,beratet ohne ende...
    Diese Menschen haben das getan ohne was zu warten.


    (nicht wie eine Frau erst B.hilfe schein bekommen und nochmal Hände auf machen,wegen die Frage Arbeitserlaubnis versehen,,,,,,,,,,,,,,,)


    Deci,Nataly,Horst und alle andere...Ihr seid diese Menschen...Ihr habt mir kraft gegeben und richtige Wege gezeigt...nicht ein Paar Wörtern,sogar habt Ihr minuten lang Tipps geschrieben,,und mir geholfen.
    Ihr werde euch nie vergessen,ich bin jetzt glücklich auch,weil ich mehrere Schwester und Brother habe wie
    euch.


    und auch die Leute dass diese sozialleistungen Forum gemacht haben,ich danke euch auch.


    Ab heute egal was passiert,diese Sachen wollte ich schreiben.


    Danke Gott,dass diese Menschen noch existieren.


    Ich melde mich wieder,wann ich was höre wegen ALG2 und Unterhaltsvorschuss.


    Danke.


    MILIU ACU

  • Falls ich Unterhaltsvorschus bekomme für die Kinder
    Meine 2 Töchter sind 8 und 10, und 168 x2 = 336 Euro
    Wird das Geld komplett von ALG II abgezogen oder als minus berechnet oder gibt es pauschale für die diese?
    Wenn ich jetzt Antrag stelle für Unterhaltvorschuss, soll ich wieder ALG II bescheid sagen,das Ich Unterhaltvorshchuss bekomme?
    oder Fragen die nicht in Jugendamt wieviel ALG II bekomme?Ich weiss das ja selbst nicht,das Bescheid habe ich noch nicht bekommen?

  • Eine eidesstattliche Versicherung kannst du gar nicht von dir machen. Wenn du Schulden hast, die du nicht bezahlen kannst, dann können deine Gläubiger beantragen, dass der Gerichtsvollzieher bei dir die eidesstattliche Versicherung abnimmt. Aber über ein solches Problem hast du bisher nicht berichtet.
    Ich würde sagen: Du brauchst das nicht. Und du kannst auch gar keine machen.

  • Hallo tatjan 11 !


    Wozu sollst Du die Eidesstattliche denn abgeben?


    Soetwas kenne ich nur unter der Premisse das jemand von Dir Geld zu bekommen hat und Du nicht zahlen kannst. Was sollte es also in Verbindung mit ALG II bringen?


    In Punkto Unterhaltseinrechnung gibt es hier etliches an Info im Forum, aktuell war gestern wieder eine ähnliche Frage drin!


    Gruß

  • Liebe Tatjana,


    danke für deine lieben Worte. Sie haben mich sehr gerührt. Auch ich war einmal sehr verzweifelt und habe durch ein Forum wie dieses Beratung bekommen, die mir dabei geholfen hat einen Widerspruch sehr ausführlich zu begründen und damit auch Recht zu bekommen. Ich freue mich, dass ich jetzt einmal etwas für andere tun kann - für dich.


    Noch mal zum Unterhaltsvorschuss:


    Es kann sogar sein das du bei der ARGE/Job Center aufgefordert wirst den Unterhaltsvorschuss zu beantragen und sie dir dort nur Leistungen bewilligen wenn du einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt bringst. Deswegen beantrage ihn auf jeden Fall. Angeben musst du ihn auch. Er wird auch vom Bedarf der Kinder abgezogen, aber unterm Strich hast du dann das was dir auch zusteht nur eben von 2 Ämtern. Ist doch in Ordnung, oder? Und in gewisser Weise auch ein Stück Sicherheit. Denn wenn es mal mit einem der beiden Ämter Probleme gibt oder Geld wird nicht pünktlich gezahlt, dann hast du noch das vom anderen Amt. Das mit deinem Antrag auf ALG II kann übrigens auch eine Weile dauern. Deshalb gehe noch mal hin - mit Termin - und frage ob sie alle Unterlagen haben oder noch etwas von dir brauchen und bitte um einen Vorschuss.


    Hier noch einmal den wichtigsten Text zum Unterhaltsvorschuss (aus der Wissensdatenbank des Job Centers):


    Ein Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres, das einen Anspruch auf Unterhalt hat, der von dem Unterhaltsverpflichteten nicht oder nur teilweise erfüllt wird, kann Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschusskasse des zuständigen Jugendamtes) haben. Dieser Betrag mindert als Einkommen ausschließlich den Bedarf des Kindes, vgl. Hinweise zu § 11, Kapitel 1.5, Abs. 3.


    Daher ist ein Bescheid des Jugendamtes erforderlich.


    Sollte noch kein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt worden sein, ist darauf hinzuwirken, dass dies unverzüglich nachgeholt wird. Falls erforderlich, ist der Antrag gemäß § 5 Abs. 3 SGB II durch den Träger zu stellen. Zugleich ist dem Jugendamt gegenüber nach § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch anzuzeigen und nach Bewilligung des Unterhaltsvorschusses abzurechnen.


    Du siehst, wenn sich dein Bearbeiter auskennt (was er offensichtlich nur teilweise tut), musst du sowieso noch einen Bescheid vom Jugendamt bringen, der bestätigt ob und wieviel Unterhaltsvorschuss du bekommst.


    Gruß deci2001

  • Hallo nataly !


    jetzt bin ich aber erstaunt! mehr gesagt verwundert, aber über genau das Thema hatten mich bereits einige E-Mails errreicht und ich habe sie an den Administrator weiter geleitet.


    Unter dem Begriff Forum öffnen sich ja diverse Themenbereiche, klick auf eines ( Quadratisches Feld, mal heller mal dunkler ) und dann findest Du im linken Bereich den Button ein "neues Thema erstellen"
    Dann öffnet sich ein Feld wie bei "auf Thema antworten".


    Wundert mich, weil der Button vorher sehr klein war, aber man hat innerhalb von 24 Stunden auf mein Anliegen reagiert und das geändert, sodas ich angenommen habe das es allen auffällt!



    Gruß


    Ps. Korrektur : Funktioniert nicht über das Quadrat mit dem Pfeil sondern über die Textzeile rechts daneben, diese anklicken und dann wie bereits beschrieben verfahren!

  • Hallo
    Ich habe heute mit meine Ansprechpartner gesprochen.
    Ich bin ja Untermieter und 3.Etage Wohnt meine Vermieter.
    Er wollte irgendwie eine Schriftliche Beweiß dass ich mit diese Mensch keine Beziehung habe oder dass wir mit Ihn nicht zu tun haben.
    Wie kann mann das formulieren, Soll meine Vermieter was schreiben und wir beide unterschreiben?
    Was soll er schreiben,vielleicht kann jemand eine kleine Muster für mich schreiben?
    danke

  • offiziel Mietvertrag?
    Das habe ich mit meine Vermieter schon vor 8 Monaten gemacht und hat er auch erlaubnis von seine Hauptvermieter dass er diese Haus untermieten darf ( alles schriftlich von Haupvermieter auch.)
    Diese Mietvertrag habe ich schon mitALG2 Antraf zusammen gegeben.
    Kann etwas wieder schlecht gehen?
    und wie ich gerade geschrieben habe,sie wollen unbedingt schriftlich,dass ich und unsere Vermieter keine ehe
    ähnliche oder andere Beziehung haben.(Ohne diese Mensch wo sollte ich und meine Kinder schlafen,er hat uns
    sehr viel geholfen,und seit Monaten auch kein Wort gesagt wegen Miete auch.Er hat Freundin und heiratet er bald.)
    Aber mit meine schechte Deutsch kenntnis kann ich das nicht gut schreiben.
    Wie kann Mann so was richtig formilieren?
    Wahrscheinlich er und ich zusammen unterschreiben.