Zahnbehandlungskosten

  • Ich bitte um Hilfe, möchte einen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid der ARGE schreiben.
    § 20 Absatz 1 Satz 1 SGBII
    Thema:
    Bei mir muß eine Parodontits Behandlung durchgeführt werden, um diese durchführen lassen zu können, bedarf es einer dringenden Vorbehandlung ( keine vertragliche Kassenleistung) - eine private Leistung -
    eine Zahnprophylaxe (intensive Zahnreinigung), jedoch eine Vorraussetzung für die benötigte dringende Behandlung.


    Die Arge hat die Kostenübernahme (auch mein Vorschlag Darlehen ) abgelegt.
    Die Kosten belaufen sich auf 160,-- Euro
    kann diese Behandlung nicht durchgeführt werden, bekomme ich med. erhbliche Probleme.


    Wer kann mir helfen !
    Lieben Dank
    Chueca

  • § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II:


    "(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben."


    Du möchtest den Anspruch auf Parodontitis-Behandlung auf obige Bestimmung stützen? Mit welcher Argumentation?