Ich wohne in einem Pflegeheim u. Arbeite in einer Behindertenwerkstatt. Von meinem Dortigen Lohn v. 180€Monat darf ich 90 € behalten u. bekomme
für die Heimkosten, die gänzlich der Landschaftsverbannt zahlt , 90 € vom lohn abgezogen. Meine Frage Nun: Laut meiner Infos darf ein ALGII/HartzIV-
Empfänger vom zusatzverdienst 100€ + 20% vom Rest behalten. Der LVR lehnte meinen wiederspruch damit ab das für mich ein anderes SGB zur anwendung kommt, wonach mir 1/8 vom Eckregelsatz + 25% v. Rest zustehen würden.(Was für mich Monatlich rund 26€ weniger ausmacht, u. eine Rückzahlung von 520€ bedeutet) Hab ich Schancen, wenn ich Klage beim Sozialgericht einreiche, u. wo bekomm ich kostengünstige , kompetente Rechtshilfe.(Ich wohne in 53721 Siegburg)
Vielen Dank für Euren Rat im vorraus
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