Hallo,
vielleicht kann mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben.
Ich lebe mit meiner 4 jährigen Tochter alleine und beziehe ALGII.
Beziehe weder Unterhalt noch UVG für meine Tochter. Der Kindesvater hat zwar Arbeit aber hat noch eine unterhaltspflichtige Tochter und ist in der Privatinsolvenz und sein Verdienst ist unter der Pfändungsgrenze,was die Insolvenz angeht.
Wir haben uns freundschaftlich getrennt und er nimmt jedes Wochenende seine Tochter und was das finanzielle angeht kümmert er sich auch, wie Sachen ihr kaufen,Spielzeug,Kino,Schwimmbäder usw.
Deswegen habe ich gesagt ich möchte keinen Unterhalt, er gibt ja monatlich für sie schon einiges aus.
Nun bekam ich Post vom Eigenbetrieb ich möchte Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Nachweise über UVG vorlegen.
UVG möchte ich nicht beantragen.
Könnt ihr mir sagen wie der Eigenbetrieb reagiert da ich nichts vorlegen kann,denen nur das sagen kann wie wir uns geeinigt haben was unsere Tochter angeht?
LG sony26