Moin Ihr Lieben!
Ein vom Sozialgericht bestellter Gutachter stellte bei mir eine Schwerbehinderung von GdB 50 und Kennzeichen " G " fest. Nun muß nur noch das Versorgungsamt dieses anerkennen.
Daher meine Frage: bekomme ich dann unter Hartz IV mehr Geld ?
LG
Michael