Hallo,
ich beziehe Hartz 4 und gleichzeitig bekomme ich Witwenrente. Die Witwenrente ist nicht sehr hoch aber wird mir voll auf mein Hartz 4 angerechnet. Nun habe ich gerade gelesen, dass die Hinterbliebenenrente eine Leistung des BVG ist und somit nicht angerechnet werden darf. Wer kennt sich aus und kann mir da weiterhelfen? Gruß, Claudia
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Das gilt nur, wenn es sich um eine Hinterbliebenenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) handelt. Die hier vorliegende Hinterbliebenenrente nach dem SGB VI wird voll angerechnet.
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