Tochter 17 - Ausbildngsbetreib z- kein Geld - Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Folgende Situation:


    Ich 36, alleinerziehng lebe mit meiner jüngsten Tochter in einer Wohnng in Niedersachsen
    Meine ältere Tochter ist 17 Jahre und lebt in Wiesbaden, sie hat dort Ihren Asbildngsplatz gehabt und lebt bei Ihrem Frend nd seinen Eltern in der Wohnung.


    Nun ist folgendes Problem eingetreten, Ihr Ausbildngsbetrieb hat zugemacht und sie somit entlassen müssen, nun hat sie krampfhaft nach einen neuen Ausbldngsbetrieb gescht, aber bisher nichts gefunden.
    SIe hat von Ihrem Lehrlingsgeld ein kleinen beitrag an die Familie gezahlt und sich aber ausschliesslich selbst versorgt. Nun hat sie aber kein Geld mehr. SIe hat die Möglichkeit 2x in der Woche weiterhin die Berufsschule zu besuchen, aber ach das kostet Fahrgeld. Sie hat beim Amt nachgefragt nd dort sagte man ihr singgemäß und ach in einem sehr pampigen Ton: Was sie gehen 2mal die Woche zr Schle und den Rest machen sie nix und dafür wollen sie ach noch Leistungen? nee iss nicht. Dann müssen sie zu ihrer Mutter gehen. Öhmm ... ???


    Tja und im Moment wissen wir nicht was wir machen sollen. Ihr Leben ist in Wiesbaden, sie will da nicht weg, hat all ihre Freunde dort und hier würde sie eingehen. Gt das wir nicht an Menschlichkeit plädieren können ist uns klar, aber gibt es wirklich keine andere Möglichkeit, daß sie dort bleiben und überleben kann?
    Ich würde ja für sie afkommen, wenn ich nr könnte. Aber ich bekomme doch selbst nur Hartz IV und das ach schon unter meiner Bedarfsgrenze. Es ist mir einfach nicht möglich.


    Ich versteh das einfach nicht, wenn sie hier zu mir kommt bekomme ich mehr Geld von der Arge, warum kann sie denn dort nicht auch alleine was bekommen? Ist sie wirklich gezwngen, die Berufsschule abzubrechen nd hier runter z ziehen oder gibt es vielleicht irgendwo ne Lücke in die wir schlüpfen können? (nicht illegales)


    Wäre für Tips echt dankbar


    LG Keepsmily

  • Sie hat die 10. Klasse Realschule abgeschlossen. Danach sind wir umgezogen. Ich mit der Kleinen nach Niedersachsen und Sie nach Wiesbaden zu Ihrem Freund.Das war AUgst 2006 Sie hat dann ein Jahr Berufsvorbereitendes Wirtschaftsjahr in Wiesbaden gemacht, nebenbei gejobbt und dann letztes Jahr am 1.8. 2007 die Ausbildng zur Bürokommnikationskauffrau angefangen, Mitte Dezember kam dann die Nachricht, daß der Betrieb zum 1.2.2008 dicht macht.
    SIe hat sich danach sofort mit der IHK in Verbindng gesetzt, die ihr auch ein Betrieb anbot, aber das hat nicht geklappt. Nun telefoniert sie ständig umher, ruft bei den Betrieben an, aber die meisten haben, wenn überhaupt erst ab 1.8.2008 ne Lehrstelle frei. Es war bisher nur einer dabei, bei dem sie eine Woche Probearbeiten konnte, aber die haben dann auch gesagt, wenn überhaupt dann erst ab 1.8.


    LG Keepsmily

  • Hallo Keepsmily!


    Der Weg über die IHK ist eigentlich der Richtige. In anderen Fällen wird so verfahren das der Auszubildende von einer anderen der Innung angeschlossenen Firma weiter ausgebildet wird. Ich denke Ihr soltet diesbezüglich dort nochmals vorstellig werden man wird sicherlich nach einer Lösung suchen!


    Gruß

  • Meiner Meinung nach nicht. Ich sehe für eine solche Forderung keine gesetzliche Grundlage. Anders wäre es, wenn die Tochter von ihrer jetzigen Wohnung in eine andere umziehen wollte. Dann bräuchte sie die Zustimmung der Arge. Auch wenn die Tochter vor Beantragung von ALG II in der Absicht umziehen würde, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen, hätte sie keinen Anspruch. Siehe hierzu §§ 22 Abs. 2 a SGB II. Aber die Tochter ist ja bereits früher umgezogen und zwar nicht in der Absicht, sich dadurch einen Anspruch auf ALG II zu verschaffen.