alg2 und selbständig

  • hallo,
    ich bekomme alg2 und meine frau alg und arbeitet nebenbei zuhause, allso sie verkauft sachen über ebay.
    sie ist gewerblich bei ebay angemeldet und hat auch einen gewerbeschein.


    jetzt meine frage: darf die arge bei meiner berechnung warten bis ein monat vergangen ist und wir alle unterlagen über ein-und ausgaben eingereicht haben. oder habe ich vorher schon anspruch auf eine zahlung/leistung. lt.arge habe ich einen freibetrag von 100euro. den überschreiten wir auch nicht.


    im januar wurden zwar die einnahmen meiner frau angerechnet, jedoch nicht die ausgaben von ihr.
    ich hatte im januar gar kein einkommen, im bescheid steht aber etwas von 126euro. bei meiner frau 725euro und bei meiner 2jährigen tochter auch 126euro. somit haben wir im januar 309euro mietzahlung bekommen und 0euro für den lebensunterhalt.


    wie gesagt hatte ich kein einkommen, meine tochter sowieso nicht, mit 2jahren. und meine frau hatte eigentliche einnahmen von 920euro und ausgaben von 832euro.


    kann mir jemand sagen was ich machen kann gegen den bescheid und was mir eigentlich zustehen würde bzw. ob es stimmt das nur der gewinn zählt(differnz zwischen ein und ausgaben) .


    vielen dank im vorraus.


    gruss tino

  • Hallo lilli 160705!


    Eines ist immer ganz wichtig bei Bescheiden, pauschal Widerspruch einlegen damit bei späterem Bekanntwerden neuer Sachverhalte Ansprüche aufrecht erhalten werden können.


    Hinsichtlich Ebay, versucht man natürlich den Menschen noch mehr Lesitungen vorzuenthalten, seit dem 01.01.2008 bestehen zudem verschärfte bestimmungen was den Bezug von ALG II für Selbstständige angeht.


    Ganz ehrlich meine Meinung dazu: Meldet die Scheisse ab, mehr als sich einigermassen damit über Wasser halten zu können kommt da doch sowieso nicht bei rum und der ganze Papierkram und die Bestimmungen kosten Euch letzlich nur den Anspruch auf die staatlichen Leistungen. Wenn's noch was abzustossen gibt schenkts einem der nicht ALG I oder II bezieht.


    Mit dem "ebay" musste jetzt schon gucken wie Ihr die Kosten die nicht berücksichtigt werden abdeckt.


    Der liebe Helmut Kohl hat vielen Bundesbürgern geraten mit mehr Mut die Selbstständigkeit zu wagen, schaut euch mal die Staistik hinsichtlicher Insolvenzen in den Monaten danach an!


    Gruß



  • Hi,es zählt OHNE gewerbeschein immer nur der gewinn ! mit gewerbeschein der NETTOgewinn,also Kosten vorher ab !!!!! von dem nettogewinn nochmal Freibetrag 100,- euro ab ! Das ist bei mir schon 3 Jahre so !!
    Kann man im Gesetz-Buch nachlesen ! Es lohn sich nicht,zu arbeiten ohne gewerbeschein,kriegst ja eh weggenommen,immer mit gewerbeschein,kostet einmalig 30,- euro etwa

  • Hallo JDRK!


    Wäre nett wenn Du hier im Forum mal ein etwas ausführlicheres Thema einbringen könntest.


    Ich habe in meine Region nämlich ganz andere Erfahrungen mit Menschen gemacht, denen von der ARGE angeraten wurde sich doch "selbstständig" zu machen.


    Angefangen von durch die ARGE vorgegebene Unternehmensberater, die keine Ahnung von EU -Fördermitteln und der Kfw Bank haben, bis hin zu Bestimmungen was alles als anrechenbares Einkommen gewertet wird, z.B. Rein der Bruttoumsatz ohne Abzug der Kosten ( selbst der Einkauf ) was ja kfm. totaler Irrsinn ist, aber so ist das in anderen Regionen und da wären Deine Informationen sicherlich sehr hilfreich!


    Gruß

  • Hallo,
    ich wollte auch mal ganz dringend fragen, wie das denn nun eigentlich ist mit Hartz 4 und einer selbstständigen Nebentätigkeit bzw. einer Selbstständigkeit im Aufbau…sprich noch mit geringen oder auch keinen gewinnen…
    Habe gehört das es da mit der Krankenversicherung und eventuell anderen Versicherungen Probleme geben könnte…
    D.h. das man sich sobald man Gewerbe anmeldet und nicht gerade Hauptberuflich irgendwo beschäftigt ist und dort somit auch versichert ist, man sich definitiv selbst Versichern muss..
    Hat hier jemand eine Ahnung davon???



    Warte gespannt auf Antworten und Anregungen
    grüsse
    Alsantic