hallo,
ich bekomme alg2 und meine frau alg und arbeitet nebenbei zuhause, allso sie verkauft sachen über ebay.
sie ist gewerblich bei ebay angemeldet und hat auch einen gewerbeschein.
jetzt meine frage: darf die arge bei meiner berechnung warten bis ein monat vergangen ist und wir alle unterlagen über ein-und ausgaben eingereicht haben. oder habe ich vorher schon anspruch auf eine zahlung/leistung. lt.arge habe ich einen freibetrag von 100euro. den überschreiten wir auch nicht.
im januar wurden zwar die einnahmen meiner frau angerechnet, jedoch nicht die ausgaben von ihr.
ich hatte im januar gar kein einkommen, im bescheid steht aber etwas von 126euro. bei meiner frau 725euro und bei meiner 2jährigen tochter auch 126euro. somit haben wir im januar 309euro mietzahlung bekommen und 0euro für den lebensunterhalt.
wie gesagt hatte ich kein einkommen, meine tochter sowieso nicht, mit 2jahren. und meine frau hatte eigentliche einnahmen von 920euro und ausgaben von 832euro.
kann mir jemand sagen was ich machen kann gegen den bescheid und was mir eigentlich zustehen würde bzw. ob es stimmt das nur der gewinn zählt(differnz zwischen ein und ausgaben) .
vielen dank im vorraus.
gruss tino