Wer kann mir helfen?

  • Einen Guten Tag,


    Ich bin 38 Jahre, alleinerziehend mit einem Kind (13)


    Ich beziehe im Moment Arbeitslosengeld I . Allerdings nur noch bis Juni 2008.


    Zu meiner Person. Ich hab Vollzeit gearbeitet und bin 2002 an eine psychischen Störung erkrankt.
    Hab alle Hilfen angenommen, aber eine Besserung trat nicht ein, so das ich im März 2007 nach einer gescheiterten Wiedereingliederung von der Arge als arbeitsunfähig geschrieben wurde.


    Die Arge und der Rentenversicherungsträger haben eine medizinische Reha vorgeschlagen und mich aufgefordert einen Antrag zu stellen. Gleichzeitig wurde ich aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen.


    Leider bin ich 2005 kurzzeitig in eine Sucht mit harten Drogen gerutscht, hab aber auch da viel getan und bin seit über einen Jahr frei von Harten Drogen (gelegentlicher THC Konsum)


    Ich bin nun davon ausgegangen, das ich also ab Juli 2008 einen Antrag auf Hartz IV stellen muss, da ich, selbst wenn die Rente nun bewilligt wird nicht ausreicht um mich und mein Kind zu versorgen.


    Nun hab ich von einem Betroffenen erfahren, das mir da gar kein Hartz IV zusteht, sondern Sozialhilfe. Auch, das ich somit Kindergeld und Unterhalt für mein Kind nicht zu meinen Leistungen zu gezählt werden.
    Ist das richtig?


    Dann sagte man mir, das es aber bei mir evtl nicht so angerechnet wird, da ich angeblich eine mutwillige Arbeitsunfähigkeit hervorgerufen hab und ich keinen Anspruch auf Sozialhilfe stellen kann.


    Ich bin sehr schwer erkrankt, hab u.a. eine Sozialphobie und kann das Haus nur selten, bzw oft nur mit einem mich unterstützenden Menschen und meiner Familie verlassen und hab Schwierigkeiten die Konzentration aufzubringen mich diesen Bergen von Anträgen zu stellen.


    Nun hat die Klinik, in der ich nun eine medizinische Reha machen sollte, eine Behandlung abgelehnt, da die Gefahr zu groß ist mir damit mehr zu schaden als zu nutzen und die Reha auf zwei Wochen (statt 16 wochen) verkürzt.


    Kann mir jeman sagen, ob ich nun doch Hartz IV beantragen muss? AWann besteht mutwilligkeit? Meine UrsprungserkrankunG ist nicht die Sucht.


    Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte ein wenig Klarheit zu bekommen. Bin sehr unglücklich im Moment und fühl mich schwer überfordert. Da ich aber immer in erster Linie an mein Kind denke, möchte ich natürlich auch nicht falsch machen.


    Vielen Dank


    Lika

  • Hallo Lika !


    Es wird viel geredet wenn der Tag lang ist ! Und selbstverständlich ist nicht alles richtig was man durch hören sagen erfährt.
    Fälle wie Deiner sind ja auch nicht gerade alltäglich, ich denke aber das Du hier im Forum einige Hilfe erhalten wirst.


    Zu dem Vorwurf der Mutwilligkeit möchte ich mal folgendes bemerken: jeder Sucht obliegt die Einstufung "Krankheit" . Wie will da jemand guten Gewissens noch einen Vorsatz aufrecht erhalten?


    Also mach Dir diesbezüglich keinen Kopf, und auch wenn man Dir diesen Vorwurf von Amtseite machen sollte: es wird längst nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wurde!


    Eine Zielsetzung der ARGE'n ist es unter anderem die Statistiken zu verbessern, soll heißen Menschen die man in andere bereiche abschieben kann, wie 1€ Job, 58-er Regelung, Qualifizierungsmaßnahmen und selbstverständlich auch "Früh-Verrentung" werden zusehends ausgeschöpft. Wer nicht über Vor-und Nachteile aufgeklärt wird, wird im Grunde betrogen, insbesondere dann wenn wie bei einer Sucht häufig der Fall überhaupt keine Chance besteht die Zusammenhänge zu beurteilen. Das Gesetz erlaubt quasi die legale Entmündigung, natürlich mit der vorgehaltenen Argumentation das man ja selbst an den Umständen eine gewisse Mitschuld trägt.


    Wie gesagt, bei Krankheit von einer Mitschuld zu sprechen ist ja wohl nur dann ziemlich unstrittig wenn man sich bei vollem Bewusstsein der Gefahr aussetzt sich anzustecken oder sonst wie irgendwie abhängig zu werden und ehrlich gesagt ausser Medizinern und Seelsorgern kenne ich keine Menschen die sich dieser Gefahr bewußt aussetzen.


    Damit dürfte dieser für Dich beunruhigende Punkt schon mal beantwortet sein.


    Mit dem Anspruch auf HARTZ IV sehe ich das so, durch die Frühverrentung könnte die Situation so sein das die Sozialhilfe die Ergänzungen erfüllen müsste.


    Da Du aber von einer Reha schreibst, und gegenwärtig ALG I beziehst sehe ich das so, das eine Frühverrentung vom Rentenversicherungsträger anders bewertet wird wie von der ARGE und Du im Anschluss nach ALG I in den Bezug von ALG II über gehst.


    Erst wenn die Entscheidung steht das Du in Frührente gehen musst, darfst oder kannst kommen die anderen Dinge zum Tragen.


    Wie gesagt: "von Mutwilligkeit und Vorsatz lässt sich immer was erzählen, die Fakten zählen und dazu müssen Beweise vorlegbar sein!


    Gruß