Hallo zusammen
Folgendes Problem:
Wegen einiger anderer Ungereimtheiten mit der Arge, bin ich durch das ständige Gewälze meiner Akten und Recherchen, darauf gestossen, daß mir wohl ein Mehrbedarf zusteht, weil ich alleinerziehend bin. Meine jüngste Tochter ist 13 und lebt mit mir in der Bedarfsgemeinschaft.
Ich bekomme seit 1.9.2006 Hartz IV, aber keinen Mehrbedarf. Ist das Rechtens?
Wenn ich die diversen Hartz IV Rechner nutze, rechnen die mir immer einen Mehbedarf von 45 Euro an. Nur davon hab ich noch nix gesehen.
Und nach § 21 SGB2 scheine ich ja wirklich Anspruch zu haben.
Was kann ich denn jetzt tun? Mal sachte anfragen oder direkt in die Offensive gehen und eventell den Mehrbedarf rückwirkng einfordern ab .01.09.2006 ?
Bin für hilfreiche Antworten sehr dankbar
LG Ines