Habe ich (21) Anspruch auf Hartz 4?

  • Hallo liebe community,


    da ich mich in diesem Bereich so gut wie gar nicht auskenne, würde ich mich über ein paar Tipps von euch sehr freuen!
    Zuerst einmal zu meiner Situation. Ich (21) habe 2007 mein Abitur gemacht und leiste seit 1.8.07 meinen Zivildienst bis 30.4.08. Da ich mich 3 Monate vor Beendigung meines Zivildienstes bei der Agentur für Arbeit melden sollte tat ich das auch. Allerdings meinte die durchaus nette Sachbearbeiterin zu mir, dass sie im Prinzip nichts für mich tun könnte, da ich ja 1. bereits wüsste was ich nach meinem Zivildienst machen möchte (Studium) und 2. Ich mit meinen 9 Monaten Zivildienst ja nicht über die 12 Monate Mindestbeschäftigungszeit hinaus komme um Leistungen von diesem Amt zu erhalten. Mein Studium beginnt allerdings erst im September 2008, sodass 4 Monate zu überbrücken sind. Sie sagte aber weiterhin, dass ich eigentlich Anspruch auf Hartz 4 haben müsste, da ich mit meiner Freundin (18, Schülerin) zusammen in einer Wohnung wohne. Diese Wohung befindet sich im Haus meines Vaters, der dort auch selbst wohnt, ist aber völlig unabhängig von seiner Wohung. Ich lebe schon seit meinem 18. Lebensjahr in dieser Wohnung, musste allerdings nie Miete zahlen. Jetzt, da ich mit meiner Freundin zusammen dort wohne allerdings schon. Nur ist meine Freundin zur Zeit noch nicht bei mir gemeldet, sondern noch bei ihren Eltern. Meine Fragen wären:
    Habe ich Anspruch auf Hartz 4? Ist es besser meine Freundin umzumelden? Inwiefern hat das Einfluss auf meinen Hartz 4 Antrag?

  • Ja also ich habe jetzt einen Termin zur Antragsabgabe. Das Pamphlet is ja wirklich sehr kompliziert :)
    Ich wohne wie gesagt schon 3 Jahre in dieser Wohnung. Allerdings habe ich nie Miete zahlen müssen und hatte somit auch keinen Mietvertrag. Ab 1.1.08 zahle ich aber mit meiner Freundin Miete. Nu is die Frage wie kann ich es denn nachweisen, dass ich dort bereits 3 Jahre wohne und somit nicht unter die neue U25 Regel falle ohne Mietvertrag, weil der ja jetzt erst neu ist?


    Ist es außerdem ratsam meine Freundin umzumelden, da sie noch bei ihren Eltern gemeldet ist?


    Bin auch zur Zeit noch Zivi, also müssen die Angaben z.B. zur Krankenversicherung sich auf jetzt beziehen oder auf die Zeit danach, in der ich ja eh erst den eventuellen Anspruch habe? Weil ich ja z.Z noch über die Heilsführsorge des Bundes versichert bin?