Zielsetzung nach SGB III § 1 Absatz 4
soll sein unterwertiger Beschäftigung entgegen zu wirken!
Soviel dazu wenn man auf den ARGE'n meint man müsse jede Arbeit die einem angeboten wird annehmen!
Wenn dem so wäre kann man sich die Förderungen ja gleich sparen !
Gruß