Eheähnliche Gemeinschaft

  • Hallo,
    bin ganz neu hier und brauche Hilfe: Ich lebe in einem Reihenhaus in Mecklenburg-Vorpommern, welches meiner Vermieterin gehört. Ich habe einen ersten Antrag auf Hartz IV vor über einem Jahr gestellt, da habe ich auch Leistung erhalten Dann wieder für 3 Monate Arbeit, jetzt mußte ich den zweiten Antrag stellen, und gestern folgendes:
    Es klingelt an der Haustür, vor mir steht ein junger Mann, der sich nicht vorstellt oder ausweist sondern lediglich angibt, er käme von der ARGE und wolle sich meine Räumlichkeiten ansehen. Es dauere nur 5 Minuten. Ich antworte ihm, ich wäre gerade „auf dem Sprung“, hätte einen Arzttermin, daher leider keine Zeit, er möge später wiederkommen. Er fragt, ob ich wirklich keine 2 (!) Minuten Zeit hätte. Ich lehne erneut ab, frage, ob er, wenn er von der ARGE käme, sich nicht anmelden müsse. Dieses verneint er. Ich biete ihm nochmals an, später erneut zu kommen. Aussage: „Ich komme nicht noch einmal, die Sache ist für mich erledigt, ich stelle fest, das Sie mir den Zutritt verweigert haben“.
    Frage: Ist das Verhalten von dem "Kontrolleur" OK? Und wenn man mir jetzt die Beine weghaut, obwohl ich 2 "eigene" Zimmer bewohne (eigenes Bett, eigene Schränke etc., Bad und Küche darf ich mitbenutzen, auch hier strikte Schrankteilung) d.h. wenn man uns unterstellt, wir würden eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, wieviel darf dann die mir unterstellte "Partnerin" :mad: verdienen, ohne das ich Anspruch auf Leistung verliere? Die monatliche Belastung nur für das Darlehen des Hauses beträgt 620,00€, dazu natürlich noch Nebenkosten wie Strom, Gas etc. Ihr Verdienst ca. 1.500€ netto im Monat.

  • Hallo Europa!


    Keine Panik! Sollten Sanktionen erfolgen leg einfach Widerspruch ein und lass Dir von der ARGE erläutern mit welchem Recht Sie Zugang zu Deinen Räumlichkeiten wünscht.


    Nur weil man Hausbesuche durchführt, führt dies noch lange nicht dazu das diese rechtlich als einwandtfrei zu betrachten sind.


    Gruß

  • Hallo Horst,
    Danke, das baut mich etwas auf. Fühle mich manchmal wie ein Schnorrer oder Betrüger - so behandelt man mich. Die großen Steuerbetrüger lachen nur - und wir sind die Opfer, die zur Schlachtbank geführt werden! Armes Deutschland.
    Gruß Axel

  • Hallo europa!


    Wie wäre es wenn die Mitbewohnerin mal Strafanzeige wegen Verleumdnung stellt, das Nahe liegendste vergessen die Betroffenen immer. Also ich würde es mir verbieten wenn jemand behauptet es liege ein eheänliches Verhältnis vor ohne mich diesbezüglich gesprochen zu haben und nur aufgrund, das durch den anderen Mitbewohner der Zugang zu den Wohnbereichen versagt wurde dies unterstellt wird.


    Genau da liegt nämlich der Hase im Pfeffer! Das machen die Betroffenen Mitbewohner nicht, wenn dies nämlich häufig genug geschieht sind Hausbesuche bald klar definiert.


    Ich hätte als Mitbewohner auch etwas dagegen das bei Besuchen der ARGE auch meine Räume begutachtet werden, schließlich bin ich kein Leistungsbezieher und daher darf sich jemand der meine Räumlichkeiten besichtigen möchte sich auch anmelden!


    Baut die Dinge mal anders auf, nicht immer aus der Verteidigung heraus!


    Gruß

  • europa:
    Lies dir mal die amtlichen Hinweise zu § 7 SGB II durch:


    http://www.my-sozialberatung.de/files/HW%207%202007-31-05.pdf


    Seite 20 bis 22.


    Dort steht, dass die Arge die Beweislast für das Vorliegen einer Einstehensgemeinschaft hat. Lies das alles genau durch und achte darauf, dass du jedes Indiz für das Vorliegen einer Gemeinschaft vermeidest.


    Sehr interessant auch folgende Hinweise der Bundesagentur für Arbeit. Dort wird ausgeführt, dass ein Hausbesuch in der Regel nicht gerechtfertigt ist:


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-6-SGB-II-Traeger-Grundsicherung.pdf