Umzug in Haus

  • Hallo
    ich hab da eine Frage und im Forum keine passende Antwort gefunden!


    Ich bin schwanger und derzeit mit Beschäftigungsverbot zuhause, beziehe bis März noch Bafög!
    Bin 26 Jahre habe einen 9 jährigen Sohn und eine 2 jährige Tochter, lebe aus finanziellen Gründen leider nicht mit meinem Partner zusammen!
    Ich wohne derzeit in einer 72qm kleinausfallenden 3 Raum wohnung.


    Nun ist der Stand der Dinge das mein Vater eine relativ große 2 Familienhaushälfte besitz indem "wir" nach der Wende anbauten, im vorderen Teil lebte meine Oma, welche leider diesen Monat verstarb.
    Meine Oma zahlte 300€ plus die Wasserkosten an meinen Dad damit er nach der Trennung von meiner Mom das Haus halten konnte....nun ist die Oma nicht mehr da und er allein.


    Der vordere Wohnteil ist geschätze max. 70qm gross um 1900 (wenn nicht früher) gebaut es ist ein richtig abgetrennter Wohnteil also Sprich eine seperate Wohneinheit.


    Mir liegt viel daran das das Haus weiterhin in Familibestz bleibt.


    Meine Frage würde die Arge Mietzahlungen an den Vater anerkennen, die Miethöhe entspricht 400,-€ für mich mine Kinder 2 und 9 Jahre, Schwanger 5. Monat.....für meine derzeitige Wohnung zahle ich 400,- rechne aber mit einer rhöhung da ich nur 30,-€ Gaskosten/monatl. zahle und bezweifel das das die Heizkosten deckt.


    Ich hoffe es ist einigermassen verständlich erklärt!


    LG Sternenhaus

  • Hallo Sternenhaus!


    Sehe ich das richtig, Du ziehst in die Wohnung deines Vaters und der in die Wohnung Deiner Oma?


    Das ist doch eine klasse Lösung und warum sollte Dein Vater keine Miete von Dir verlangen dürfen die er als angemessen betrachtet sofern dies auch im Rahmen der ALG II Leistungen für die Wohnfläche liegt dürfte es für Dich doch eine gutte Lösung sein.


    Auf dem Amt kannst Du argumentieren das somit sogar eine weitere Person für die Betreuung der Kinder da ist wenn Du wieder einmal zum Amt musst oder ins Krankenhaus, zum Arzt ect.!


    Gruß


    ps.: Natürlich must Du vorher den Fallmanager / Sachbearbeiter der ARGE dazu fragen und einen Antrag ausfüllen!

  • Hallo


    So in der Art meine Eltern hattn nach der Wende an das Haus von Oma angebaut, mein Dad lebt nach wie vor im hinteren Teil des Hauses nur der vordere steht nun eben leer.


    Ja ch denke auch das es ne super Lösung wäre zumal ich nach dem Erziehungsjahr im Schichtdienst wäre. Im grossen und ganzen geht es mir ja darum das mein Dad nicht vereinsamt oder mit seinen 55 Jahren sein Lebenswerk aufgeben muss.


    Wie verhält sich das mit dem Vater als Vermieter.........ich weiss noch vor einigen Jahren wurde ein Mietvertrag mit Vater als Vermieter nicht akzeptiert!!!


    Fallbearbeiter..ich glaub sowas gibts hier garnicht hier hat keiner von keinem einen Plan da weiss die Linke Hand nicht was die Rechte macht.


    Sollte von Schwangere in Not Hartz4 Beantragen.....Nachdem der Termin da war und ich mit allem Papierkram auf der Arge stand wurde ich nachhause geschickt mit den Worten ich sollte mitte März wieder kommen vorher würde weder Anspruch durch meine Schwangerschaft noch ein Antrag berechnet werden......also hab ich mich schonmal damit angefreundet im April ohne Geld dazustehen. da ja ende Feb. das Bafög letztmalig gezahlt wird. Oder? Ich weiss nicht was ich machen soll der eine Fallbearbeiter gibt sein ok. der nächste sagt nein und somit gerät alles ins schwanken oder wird widerlegt........

  • Hallo,


    sobald du nachweisen kannst das in absehbarer Zeit die Bafögzahlungen eingestellt werden, muss dein Antrag auch bereits jetzt vorbereitend bearbeitet werden.
    Wenn dein SB sich weiterhin quer stellen möchte, dann spreche beim Teamleiter vor.


    Deinen Vater als Vermieter sehe ich genauso problemlos wie Horst, allerdings solltest du einen Antrag auf Umzug stellen und diesen gut begründen.

  • Hallo Sternenhaus, hallo Salle


    danke wegen dem Hinweis auf Antrag zum Umzug, hatte ich nicht geschrieben, manchmal ist das alles schon viel zu logisch und man denkt einfach nicht dran.


    Halte schriftlich fest und lass es Dir vom Sachbearbeiter unterschreiben an welchem Datum Du den Antrag eingereicht hast. Von diesem Zeitpunkt an wird nämlich der Anspruch abgerechnet.


    Da Du noch einige Tage Bäfög erhältst tritt dann automatisch der Anspruch ab dem ersten Tag der Bedürftigkeit ein, ansonsten verlierst Du eventuell Geld durch einige Tage Verspätung bei der Abgabe.


    Auch an Umzugskosten und gegebenefalls Renovierungszuschuss denken, ist zwar nicht sonderlich viel aber hier und da ein paar Euro sind auch ganz hilfreich.


    Gruß