Hallo,
ich habe eine Erbschaft von ca. 8000,-- gemacht.
Die Erbschaft wird in 3 Teilen ausbezahlt.
1. Abschlag: 1560,-- (Auszahlung November 2007)
gezwölftelt von Dez/2007 bis Nov/2008
2. Abschlag: 3125,-- (Auszahlung Februar 2008)
gezwölftelt von März/2008 bis Febr/2009
Die 3. Auszahlung/Endabrechnung erfolgt demnächst und wird ebenfalls gezwölftelt.
Evtl. Mai/2008 bis April/2009
Beim 1. Abschlag wurde mir ein monatlicher Freibetrag von 30,-- im Berechnungsbogen angerechnet.
Laut ARGE werden die 2 weiteren Auszahlungen ohne Freibeträge angerechnet.
Meine Frage: Die Erbschaft wird als Einkommen angerechnet, was auch in Ordnung ist, aber müßten diese Einkommen, da sie zeitlich weit auseinander liegen, nicht als 3 eigenständige Einkommen angerechnet werden und damit auch 3x der Freibetrag?
Bitte teilt mir doch Eure Erfahrung mit dieser Art von Einkommen mit. Evtl. auch Gesetzestexte!
Vielen Dank!
Augustin