Es gibt eine BG, eine Person ist arbeitslos, die andere ist Selbstständig. In der BG wird halbjählich ein neuer Antrag gestellt, in dem für die Selbstständige Person Rechnungen vom letzten halben Jahr eingereicht werden, die dann auf das kommende zu beantragende Halbjahr pauschalisiert angerechnet werden. Dann ist es aber so, das der pauschal angenommene Betrag nicht erwirtschaftet wurde. Steht der selbstständigen Person dann nicht eine Nachzahlung zu? Wie und eventuell mit welcher Schriftform muß diese Nachzahlung beantragt werden?
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hallo bubble..
also bei uns ist dies ebenso.mein mann ist selbstständig und wir müssen halbjährlich eine geschätzte selbstauskunft abgeben zur weiterberechnung.
wenn dann am ende des jahres die steuerberaterbilanz eingereicht wird oder wenn man diese schon eher hat auch eher,dann werden die tatsächlichen einnahmen angerechnet und eventuell nachgezahlt oder wenns schlecht läuft bzw. wenn man mehr verdient hat als eingeschätzt,dann muss man zurückzahlen oder man bekommt vorläufig bis die rückzahlung abgegolten ist,weniger monatliche bezüge.
so wars bei uns.
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