eheähnliche Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,


    ich bin neu hier im Forum und habe mich wegen meiner Mam angemeldet.
    Sie ist seit 2003 arbeitslos, aber 2004 fiel sie nun in Harz V. Beim Arbeitsamt sagte man ihr damals, dass sie auch Anspruch darauf hat. Dann der Bescheid. Kein Anspruch.
    Sie lebt mit ihren Lebenspartner zusammen, der für sie unterhaltsverpflichtet ist wegen der eheähnlichen Bedarfsgemeinschaft.
    Meine Mutter erhält aus diesen Gründen kein Harz V.
    Sie bekommt lediglich ab und zu mal Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Da meine Mutter mit ihrem Partner nicht verheiratet ist und kein Harz V erhält musste sie sich dazu noch Privat-Krankenversichern, was ihr Partner auch noch zahlen darf. Sie hat letztes Jahr insegsamt nur Zuschüsse von 574 € erhalten. Die beiden kommen bald nicht mehr über die Runden, denn das 1 Einkommen recht vorne bis hinten nicht.


    Nun meine Fragen:
    1. Gibt es kein Gesetz das sie Pflichtversichert sein muss und das die Krankenkasse voll vom Amt bezahlt wird?
    2. Gibt es eine Stelle, an die wir uns wenden können, die die Bescheide mal überprüfen?
    3. Darf die Betriebliche Altersversorgung des Partners mit angerechnet werden, obwohl er diese erst im Alter erhält?
    4. Der Partner meiner Mutter verdient eigentlich nicht viel Geld, ab wann wurde ihr die Grundsicherung zu stehen?


    Ich hoffe mir kann irgendjemand helfen!
    Liebe Grüße von zickschehexe