Auszug mit 21 - Stress und Probleme bitte um Hilfe!

  • Schönen guten Tag an Alle!
    Ich versuch mal meine Lage zu schildern, also ich möchte bzw. muss ausziehen ( bin 21 ) -
    meine Mutter bezieht Alg II - Ich streite mich fast täglich mit meiner Mutter, komme gar nicht mehr
    mit ihr klar ( denke das liegt an den Urinstinkten ;-)). Ein weiterer Faktor wieso wir beide diesen
    Auszug wollen, ist ihr erneuter Brustkrebs. Sie hatte ihn vor 3 Jahren das erste Mal gekriegt, erfolgreich
    durch Chemo bekämpft, aber leider ist er vor knapp 4 Monaten erneut ausgebrochen und ihre Brust
    musste entfernt werden. Bekanntermaßen fördert Stress den Krebs. Dazu kommt das Problem
    des Schimmels in meinem Zimmer, ich hab gerade eine schuliche Ausbildung zum Gymnastiklehrer
    angefangen, und ich will nur ungerne die Ausbildung wegen Asthma abbrechen müssen.
    Zudem habe ich momentan einen Fahrtweg von mehr als einer Stunde - bzw. spielt das überhaupt eine Rolle? Ist es von Vorteil, wenn ich sämtliche Beweise für diese Fakten mitbringe? Also Bilder des Schimmels,
    Aufnahmen der Streitereien und ärztliche Untersuchungsergebnisse ( Tumorfund ).
    Ich habe auch überlegt eine psychodiagnostische Abklärung einzuholen.


    Ich weiß nun nicht so recht ob mir das Arbeitsamt erlaubt auszuziehen, momentan beziehe ich
    Schulerbafög und Hilfe vom Arbeitsamt.
    Ich würde liebend gern viel näher an meine Ausbildungsstätte ziehen und sämtlichen Stress vorbeugen.


    Ich danke schon mal im Voraus für die Antworten!


    lg Deniz

  • "Zudem habe ich momentan einen Fahrtweg von mehr als einer Stunde - bzw. spielt das überhaupt eine Rolle?"


    Ja, das spielt eine Rolle. Ich nehme an, du besuchst eine Berufsfachschule. Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG bekommst du Förderung für eine auswärtige Unterbringung, wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG erfüllt sind, dh.h., wenn die Schule nicht von der Wohnung der Mutter aus in zumutbarer Weise erreichbar ist. Nicht erreichbar ist die Schule nach Tz 2.1a.3 der BAföG-Verwaltungsvorschrift, "wenn der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt. Zu der Wegzeit gehören auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Untericht. Die Wegzeit zwischen der Haltestelle des Verkehrsmittels und der Ausbildungsstätte bzw. zurück gilt als Wartezeit. Nach Addition von Hin- und Rückweg ist jeder angefangene Kilometer Fußweg mit 15 Minuten zu berechnen."


    "Ist es von Vorteil, wenn ich sämtliche Beweise für diese Fakten mitbringe? Also Bilder des Schimmels,
    Aufnahmen der Streitereien und ärztliche Untersuchungsergebnisse ( Tumorfund )."


    Das dürfte nicht notwendig sein, da dir aufgrund der Wegzeit die auswärtige Unterbringung zusteht.


    Hier kannst mal sehen, wie so eine Wegzeitberechnung aussieht:


    https://pdf.form-solutions.net/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?sid=3g1Pprn2J85D97ZqdGqg9xAH9zQAmDz&g=c.pdf