58er-Regelung

  • Hallo,


    nachdem das Thema Zwangsverrentung mit 58 vom Tisch ist, bin ich mir nicht sicher, ob die sog. 58er-Regelung noch immer aktuell ist. Ich bin vor einigen Tagen 58 geworden und wäre dankbar für nähere Infos hierzu (bevor ich die ARGE darauf anspreche). Danke.

  • Hallo Butterfly58!


    Vom Tisch ist da gar nichts, denn die Politik betreibt hier wieder einmal Augenwischerei!


    Frag doch mal auf dem Amt nach was in 2 Jahren passiert und Du wirst feststellen das dann eben die gleichen Dinge zum Tragen kommen wie dies gegenwärtig bei der 58 -er Regelung der Fall ist.


    Was man mit der jetztigen Regelung gemacht hat ist das Thema aus dem Wahlkämpf für die nächste Bundestagswahl heraus zu ziehen und 2010 stehen die Betroffenen wieder da und bemerken das die Politik sie nur verarscht hat!


    Gruß

  • Hallo Horst Grunert,


    wir sind ,so denke ich ,beide in dem besagten Alter wo man sich schon dafür interessiert was mit diesem Thema so alles verzapft wird.
    Ich denke dass hier erst wieder im heißen Wahlkampf Versprechungen gemacht werden wenn die Politiker auf Stimmenfang gehen-das stinkt mir gewaltig -dann werden die uns wieder das Blaue vom Himmel versprechen und nichts wird -wie schon so oft -umgesetzt. Hier geht es ja nicht um deren Pensionen -da wäre natürlich Alles anders.
    Wenn ich nur wüßte wie man denen die Suppe versalzen könnte ??
    Aber die ,die sich keine Sorgen um die Zukunft machen müssen bescheißen einfach bei der Steuer und kaufen sich dann frei !! wie Herr hartz.


    Viele Grüße


    H.K.

  • hallo Hekra 50 !


    Vor der nächsten Wahl muss man diese Lügen aufdecken und den Wählern klar machen warum die Lösung bis nach der Wahl datiert im Moment vom Tisch ist.


    Ich glaube nicht das überhaupt zur Wahl darüber gesprochen wird! Simpler Kommentar der Politiker wird sein : Da haben wir doch zunächst für eine Lösung gesorgt und alles weitere wird sich dann nach der Wahl ergeben, weil gegenwärtig mit dem anderen Partner in der Koalition dieses Thema nicht zur Zufriedenheit für die Menschen zu regeln ist!


    Einzigste Chance etwas zu bewirken ist das die kompletten Reformen rückgangig gemacht werden sollen, aber finde mal eine Partei die dafür steht!


    Gruß

  • Hallo Horst Grunert und Hekra50,


    Danke, daß Sie sich gemeldet haben. Allerdings finde ich in Ihren Beiträgen leider keine Antwort auf meine Frage. Ich wäre ja schon froh über einen Hinweis, an wen ich mich wenden kann, um eine Information zur 58er-Regelung zu bekommen.

  • Hallo Butterfley,


    es hat schon seinen grund das wir hier zu diesem Thema keine Aussage gemacht haben,weil man nicht weiß ob das was man jetzt zu diesem thema liest in einer Stunde noch der wahrheit entspricht.Ich habe trotzdem mal bei google nachgeschaut ud den folgenden Artikel gefunden,aber ob das noch aktuell ist weiß ich nicht.


    Viele grüße
    hekra50


    30.11.2007
    THEMA DIESER NEWS: SOZIALSTAAT .Zwangsverrentung gestoppt
    Die SPD hat die Zwangrente mit 58 Jahren gestoppt. Damit müssten ältere Arbeitslosengeld II-Bezieher nun nicht mehr fürchten, im Alter starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen, begrüßte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck die Verständigung mit der Union. Mit Nachdruck hatten sich die Sozialdemokraten in der großen Koalition für eine Verbesserung für die Betroffenen stark gemacht. "Nun ist es gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen", sagte Beck am Donnerstag in Berlin. Der Einigung zufolge erhalten Arbeitslosengeld II-Empfänger nun ab dem 58. Lebensjahr die Möglichkeit, sich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Auf eigenen Wunsch stehen ihnen aber auch künftig die Integrationsangebote der Arbeitsagentur, der ARGEN und der Optionskommune zur Verfügung. Auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche können ältere Arbeitslosengeld II-Empfänger nun erst ab 63 Jahren verwiesen werden. Erst "in letzter Minute" sei es gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen, sagte der SPD-Vorsitzende und erinnerte daran, dass Franz Müntefering bereits Anfang November konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung vorgelegt habe. Dank der anschließenden Bemühungen von Ludwig Stiegler und Andrea Nahles sei die Neuregelung jetzt möglich geworden.

  • Hallo Hekra50,


    herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Ich verstehe die Info so, daß die sog. 58er-Regelung, die ja eigentlich am 31.12.2007 endete, verlängert wurde. Und da mein 58. Geburtstag erst ein paar Tage zurückliegt, werde ich mich darauf berufen.


    Viele Grüße,
    Butterfly

  • Hallo Butterfly!


    Für Dich trifft natürlich auch das zu was für alle die erst noch 58 werden zutrifft. Die CDU brauchte zum Jahresende doch etwas länger mit der Entscheidung gilt aber ab 01.01.2008, so ist es in den Medien jedenfalls berichtet worden.


    Ich warne aber davor dies locker zu sehen, denn wenn Du 60 bist und immer noch keine Arbeit hats passiert das was sonst jetzt zum Tragen gekommen wäre, Du wirst in Frührente geschickt, mit Einbussen bei der Rentenleistung. Wie gesagt ich sehe das als Mogelpackung, einzig das die bisher im Raum stehende Zeitspanne 58-60 jetzt geregelt ist.


    Gruß

  • Hallo Butterfley,


    hier habe ich noch etwas zu diesem Thema,also sollte man doch hoffen dass doch etwas Positives in dieser Richtung unternommen wurde !


    [15.02.2008, 11:38]


    Über 50-Jährige erhalten wieder länger Arbeitslosengeld I


    Berlin (dpa) - Erwerbslose über 50 Jahre bekommen wieder länger Arbeitslosengeld I. Die Bezugsdauer wird auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Dies entschied der Bundesrat am Freitag und folgte damit dem Beschluss der Bundestages. Mit der Novellierung wurde eine der umstrittensten Reformen der rot-grünen «Agenda 2010» korrigiert. Beschlossen wurde zugleich eine Regelung, die Frühverrentung von Langzeitarbeitslosen vor Vollendung des 63. Lebensjahrs verhindert.
    Ein Streit in der Koalition hatte verhindert, dass die Neuregelung pünktlich zu Jahresbeginn 2008 in Kraft treten konnte. Deshalb gelten die nun gefassten Beschlüsse rückwirkend. Vor zwei Jahren war die ALG-I-Bezugsdauer von maximal 32 auf 18 Monate gekürzt worden. Dies wurde nun teilweise wieder rückgängig gemacht.
    Die neue «63er-Regelung» verhindert, dass die arbeitslosen Bezieher von ALG II bereits mit 60 Jahren in Frührente mit lebenslangen Abschlägen geschickt werden können. Die nun beschlossene Schutzklausel begrenzt die Rentenabschläge auf vorerst 7,2 Prozent.
    Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Klaus Brandner (SPD), wies darauf hin, Ältere brauchten mehr Zeit, eine neue Stelle zu finden. «Wir verlängern also bei der Risikogruppe der Älteren die Bezugsdauer des ALG I, ohne sie bei den Jüngeren zu kürzen.» Dies hatte die Union gefordert. Brandner betonte, trotz der längeren ALG-I-Zahlung habe die Aktivierung von Arbeitslosen für die Regierung Vorrang.
    Dabei helfen soll ein neuer Eingliederungsgutschein. Stellt ein Arbeitgeber einen über 50-jährigen Arbeitslosen ein, erhält das Unternehmen für ein Jahr Lohnzuschüsse bis zu 50 Prozent. Endgültig beschlossen wurde auch die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner von 350 auf 400 Euro.
    Für den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) werden mit der Korrektur reformbedingte «soziale Ungerechtigkeiten» beseitigt. Trotz der Leistungsverbesserung stehe unterm Strich keine Mehrbelastung des Faktors Arbeit, sagte Beck mit Blick auf die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 Prozent zu Jahresbeginn.
    Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sprach von einem großen Fortschritt. «Jetzt werden alle, die über 50 Jahre sind und arbeitslos werden, mindestens 15 Monate ALG I bekommen.» Dies sei fair und gerecht. Rüttgers plädierte dafür, die private Vorsorge fürs Alter zu stärken. Er schlug zur Vermeidung von Altersarmut eine deutliche Aufstockung des Schonvermögens «für alle Anlageformen der Altersvorsorge» vor.
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    Viele Grüße hekra50

  • Hekra 50!


    Die nun beschlossene Schutzklausel begrenzt die Rentenabschläge auf vorerst 7,2 Prozent.


    ?!? - Rentenabschläge ?!?


    Also ich lese da aus Deinem Text doch die Mogelpackung heraus, Ihr nicht ?!


    Die neue «63er-Regelung» verhindert, dass die arbeitslosen Bezieher von ALG II bereits mit 60 Jahren in Frührente mit lebenslangen Abschlägen geschickt werden können.


    Ich habe genau das Vorhergesehen!


    Gruß

  • Hallo Horst Grunert,


    Du hast natürlich Recht,- aber ich habe ja nichts anderes gesagt.
    Es war so dass man die ALG II Empfänger (Langzeitarbeitslosen) mit 60 Jahren und einem Abschlag von 18 % in die Zwangsverrentung schicken wollte ,dass ist nun lediglich auf das 63. Lebensjahr und einem Abschlag von 7,2% geändert worden-weiter nichts.Wir sind nur etwas weniger beschissen dran ,das weiß ich.


    Viele Grüße


    hekra50