Hallo,
da ich Ende März mein Studium abschließen werde und noch keinen Job in Aussicht habe, mache ich mir so langsam Gedanken über das Leben "danach".
Ich habe gerade schon einiges gegoogelt, aber habe zu gewissen Details unserer Situation leider nichts finden können und hoffe daher hier auf Hilfe.
Unsere Situation ist folgende:
Ich schließe wie gesagt im März mein Studium ab und lebe mit meinem Freund seit 1. Juni 2007 zusammen in einer 2-Zimmer-Wohnung (45 m^2, gemeinsames Schlafzimmer, 331 Euro inkl. Nebenkosten). Mein Freund schreibt derzeit (und noch für die nächsten 2 Jahre) seine Doktorarbeit und bekommt 1150 Euro brutto durch ein Stipendium, welches steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Er zahlt 165 Euro Krankenkassenbeitrag, somit stünden knapp 1000 Euro netto zur Verfügung. Er hat ein Vermögen von 11.000 Euro, mein Vermögen sollte sich innerhalb der anrechnungsfreien Grenzen von Hartz IV befinden, wie ich gesehen habe.
Inwiefern wird nun sein Einkommen bzw. Vermögen auf meinen Anspruch auf Hartz IV angerechnet? Bin ich überhaupt Hartz IV-berechtigt? Auf mehreren Seiten habe ich gelesen, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft erst ab 3 Jahren des Zusammenlebens eine "ernste" ist und das Vermögen des Partners angerechnet werden kann - ist das richtig? Oder gibt es Ausnahmen?
Diese ganzen Regelungen machen mich völlig verrückt
Viele Grüße und schonmal herzlichen Dank für Antworten!
Christina