Hallo,
Ich möchte erst mal alle Foren Mitglieder begrüßen.
Ich habe eine Frage zum Eigentum im Ausland.
Wir ,meine Frau 52 und ich 59 sind nach 44 Jahren Arbeit nun seid Juli 2007 Harz 4 emfpänger.
Ich habe im Juli 2006 im Ausland eine Immobilie für 23000 Euro gekauft in die ich ab der Rente einziehen möchte.
Ich habe dieses Geld in 2006 durch eine Erbschaft bekommen.
Nun habe ich bei meinem Harz 4 Antrag diese Immobilie nicht angegeben da mir von allen Seiten davon abgeraten wurde.
Nun habe ich gehört das wir einen gewissen Freibetrag haben,den wir aber nicht durch ein anderes Vermögen ausgleichen.
Da nun eine überprüfung vom Amt ansteht könnte es ja sein das sie etwas über das Geld für das Haus vor dem Harz 4 herrausgefunden haben.
Ich möchte hier nicht unbedingt dem Amt etwas verheimlichen und irgendwelche Tricks erfahren,mir geht es eigendlich nur darum ob dieses Haus unter den Freibetrag fällt.
Ich würde mich über antworten freuen.
Mfg.
Wilhelm