Hallo,
habe folgendes Problem:
Wir haben ALGII bis dezember erhalten, da ich ab 7.01. einen neuen Job angetreten habe. Nun meine ich gehört zu haben das wir auch noch für den Januar Leistungsanspruch haben, da das Gehalt ja erst am Monatsende eingeht. Der Zuständige Beamte lehnt dies jedoch ab, er meinte die bewilligung könnte er je nach seiner Willkür entscheiden ( nach dem Motto, ich kann dich leiden du bekommst was, oder eben nix).
Jetzt frage ich mich kann er das so willkürlich entscheiden oder gibt es da eine SGB Regelung?
Normalerweise kommt das Gehalt immer erst im Monat drauf, kam aber im januar am 30. schon. Wäre es jetzt im Februar gekommen hätten wir wohl anspruch meinte er. Wenn noch im Januar unterläge es seiner Willkür ob wir was bekommen oder nicht, da der Typ ein, mit verlaub gesagt, arrogantes A... ist, werden wir dann wohl nix bekommen. Er hat uns von Anfang an mies behandelt und mit ewigen versprechungen die nicht gehalten wurden abgespeist und nur belogen. (bekam deswegen sogar einen Anschiss von Kollegen im Amt, daher hat er uns sowieso "gefressen".
Wie sieht denn da die Lage aus? Wenn wir Anspruch hätten würde ich Ihm dies natürlich mit Genuss unter die Nase reiben wollen, möglichst mit Paragraph etc.
Danke schonmal für eure Hilfe.