Habe ich noch Leiustungsanspruch ? - Dringend!

  • Hallo,


    habe folgendes Problem:


    Wir haben ALGII bis dezember erhalten, da ich ab 7.01. einen neuen Job angetreten habe. Nun meine ich gehört zu haben das wir auch noch für den Januar Leistungsanspruch haben, da das Gehalt ja erst am Monatsende eingeht. Der Zuständige Beamte lehnt dies jedoch ab, er meinte die bewilligung könnte er je nach seiner Willkür entscheiden ( nach dem Motto, ich kann dich leiden du bekommst was, oder eben nix).
    Jetzt frage ich mich kann er das so willkürlich entscheiden oder gibt es da eine SGB Regelung?
    Normalerweise kommt das Gehalt immer erst im Monat drauf, kam aber im januar am 30. schon. Wäre es jetzt im Februar gekommen hätten wir wohl anspruch meinte er. Wenn noch im Januar unterläge es seiner Willkür ob wir was bekommen oder nicht, da der Typ ein, mit verlaub gesagt, arrogantes A... ist, werden wir dann wohl nix bekommen. Er hat uns von Anfang an mies behandelt und mit ewigen versprechungen die nicht gehalten wurden abgespeist und nur belogen. (bekam deswegen sogar einen Anschiss von Kollegen im Amt, daher hat er uns sowieso "gefressen".


    Wie sieht denn da die Lage aus? Wenn wir Anspruch hätten würde ich Ihm dies natürlich mit Genuss unter die Nase reiben wollen, möglichst mit Paragraph etc.


    Danke schonmal für eure Hilfe.

  • ansich eine gute idee, nur kommt man an den nicht ran, man wird ständig abgeblockt nur zentrale am telefon und jedes mal eine andere Dame, oderr unter der Kostenpflichtigen Hotline wird man nur hin gehalten und fliegt dann nach 3 minuten raus (leider können wir sie nicht durchstellen, rufen sie später wieder an..)
    Selbst das Wohngeld hat er uns damals gekürzt mit lächerlichen Begründungen, leider hat meine Frau versäumt den Widerspruch rechtzeitig bei der Post ein zu werfen, nun haben/hatten wir keine chance mehr daran was zu ändern. Echt übel wie man bei denen behandelt wird, wie ein aussätziger. Sowas von hochnäsig, wie wenn er es aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Hoffentlich kommt er mal in die selbe Situation und hat dann auch so einen wie sich da sitzen...


    Wie sieht denn da nu die Gesetzeslage aus? kein experte hier? Ich werde noch wahnsinnig vor Wut!

  • dann solltest du eine schriftliche Beschwerde einlegen und alles so dalegen. und es gibt die Möglichkeit sofort hingehen und dich Mittelos zu melden das muss sofort beantwortet werden, und da kannst du ja als Antwort alles erzählen!

  • Bei ALG II gilt das Zuflussprinzip, wenn das Gehalt im Januar zufließt ,besteht für Januar kein ALG 2-Anspruch.
    Das steht so in § 2Abs. 2 der ALG II Verordnung:


    §_2 Alg II-V (F)
    Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (1)
    (1) Bei der Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) (2) ist von den Bruttoeinnahmen auszugehen.


    (2) 1Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
    2Hierzu zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats auf Grund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden (3).
    3Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen oder in unterschiedlicher Höhe zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.

  • also ich kann dir von uns aus sagen wir habens immer noch bekommen,
    dafür bekommst du halt wenn es mit der arbeit mal zu ende geht, halt erst einen monat später da du ja noch mal gehalt bekommst. das war bei uns auch mies, mein freund war letztes jahr nov. nur 5 tage arbeiten hat dadurch nur ca.180 euro bekommen im dez. das hab ich gemeldet bei unserem sachbearbeiter, damit er uns das neu berchnet und wir nicht im dezember ganz ohne was sind, da hat er gesagt wir sollen erst die lohn bescheinigung nachreichen kam allerdings erst am 20.dez., und die nachzahlung der knapp 600euro die uns im dez. gefehlt haben kammen dann erst mitte januar. war ganz toll, macht sich auch gut weil weihnachten war und wir im nov. erst umgezogen sind und ich im 8.monat schwanger war.
    aber das interessiert die säcke nicht. obwohl es von anfang an klar war das mein freund kein volles gehalt bekommt hat der nichts gemacht... sonst berechnen sie ja auch immer ein vorläufiges einkommen.

  • hallo,
    bin natürlich auch hartz 4 empfänger ich glaub ´wenn der chef von der arge oder wie auch immer sich nicht blicken lässt, könntest du dich als vielleicht vorletztes mittel beim zuständigen bürgermeister in der stadt in der sich das leistungszentrum befindet beschweren (ich kenn es nur vom hörensagen) ich möcht ja net wie ein grosser rumreden hier das kann ich auch nicht! ich versuch nur den leuten zu helfen die so unmenschlich behandelt werrden teilweise vom amt!!! die sollen uns mal wie menschen behandeln
    ich hoffe ich konnt dir und vielleicht anderen ein kleinwenig helfen


    lieben gruss an alle da draussen:)