zimmer umsonst vermieten?

  • hallo
    ich hab mal eine frage,vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    wenn ich die miete für meine wohnung vom arbeitsamt bezahlt bekomme,darf ich dann in einem zimmer dieser wohnung kostenlos meinen bruder wohnen lassen?ist das erlaubt?oder muss ich dann die quadratmeterzahl dieses raumes vom meiner wohnfläche abziehen?mein bruder empfängt keine hartz 4 leistungen.
    vielen dank
    :confused:

  • Hallo Schlauschlumpf!


    Tolle Idee, ich denke es geht darum das Du als ALG II Bezieher eine zu große Wohnung besitzt und die ARGE Dir ein Zimmer abschließen will.


    Es dann Deinem Bruder kostenlos zur Verfügung zu stellen ist natürlich clever, weil man dadurch jederzeit den Zugang und die Nutzung hat!


    Allerdings wird die ARGE wohl nicht akzeptieren das man Leistungen vom Staat bezieht und dann einen Teil davon einer Dritten Person kostenlos zur Verfügung stellt. Auch wird es ein Problem wenn dieses Zimmer beheizt wird.


    Ich denke das Deinem Bruder, der ja in Arbeit steht auch zugemutet werden kann seinen Anteil an der Wohnung zu leisten und diese Auffassung wird Dir dann von der ARGE wohl auch so mitgeteilt werden.


    Gruß

  • hallo horst grunert,
    erstmal danke für die antwort.
    zu deinem beitrag:nein,die wohnung ist nicht zu gross,sie ist unter 45 m² gross.
    wenn ich meinen bruder da wohnen lassen will,können sie doch nichts dagegen sagen oder?
    oder würden die dann sagen:sie NUTZEN den raum nicht,den raum bewohnt ihr bruder,also bekommen sie auch keine miete dafür?:eek: