Habe jetzt einen Fortsetzungsantrag für ALG II eingericht. Daraufhin forderte man mich auf, die Betriebskostenabrechnungen sowie Jahresabrechnungen der Gaswerke für die Jahre seit 2004 einzureichen. Ist dies zulässig? Beziehe seit 2004 ALG II, habe bei den Fortsetzungsanträgen stets angekreutzt, dass sich nichts geändert hat, ohne Belege beizulegen. Wurde auch noch nie danach gefragt.
Jetzt will man auf einmal alles rückwirkend belegt haben, obwohl mein Fortsetzungsantrag doch nur für die kommenden 6 Monate wirksam wird.
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