Kürzung wie weit???

  • Hallo,


    ich bin neu hier, und bräuchte dringend eure Hilfe!!!


    Hab schon viel im I-Net gesurft, aaber habe nirgens eine Antwort gefunden, .


    Meine Frage:


    Wenn das ALG2 gekürzt wird, also erst um 30 %, dann nochmals, und dann komplett, soweit ok,
    ABER werden die Unterkunftskosten dann auch gekürzt oder gestrichen???
    Ich hab mal irgendwo gehört, dass die Miete und die NK immer gezahlt werden müssen, da man niemanden in die Obdachlosigkeit bringen darf. Stimmt das???
    Und wo steht das? Also im SGB oder so?


    Warte dringend auf eure Antworten, vielen Dank schonmal!

  • Bei wiederholter Pflichtverletzung können auch die Leistungen für Unterkunft gekürzt werden, denn die sind in § 22 SGB II geregelt:


    "(3) Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder Absatz 2 wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich um jeweils den Vomhundertsatz der nach § 20 maßgebenden Regelleistung gemindert, um den es in der ersten Stufe nach Absatz 1 gemindert wurde. Hierbei können auch die Leistungen nach den §§ 21 bis 23 betroffen sein."

  • Erstmal vielen dank für die Antworten!!!!! : :)


    Aber wie ist es dann, wenn alles gekürzt wird????


    Man muß doch seine Miete bezahlen, sonst fliegt man raus!
    Ich hab mal gehört, dass bei ner vollen Kürzung das Amt die Miete direkt an den Vermieter zahlt. stimmt das nicht?


    oder bekommt man dann ne andere leistung, bei ner vollen kürzung, zB Sozialhilfe????


    Wer voll nett, wenn mir nochmal jemand antworten würde!


    Vielen Dank, LG