Hallo,
ich bin neu hier, und bräuchte dringend eure Hilfe!!!
Hab schon viel im I-Net gesurft, aaber habe nirgens eine Antwort gefunden, .
Meine Frage:
Wenn das ALG2 gekürzt wird, also erst um 30 %, dann nochmals, und dann komplett, soweit ok,
ABER werden die Unterkunftskosten dann auch gekürzt oder gestrichen???
Ich hab mal irgendwo gehört, dass die Miete und die NK immer gezahlt werden müssen, da man niemanden in die Obdachlosigkeit bringen darf. Stimmt das???
Und wo steht das? Also im SGB oder so?
Warte dringend auf eure Antworten, vielen Dank schonmal!