Forderungen gegen ausländische Arbeitgeber

  • Vollstreckung ausländischer Titel !


    Im grenznahen Arbeitsmarkt kommt es nicht selten vor das man als Arbeitnehmer auf der Entlohnung der Arbeitsleistung sitzen bleibt.


    Erschwert wird die Durchsetzung meist dadurch das der Arbeitgeber zudem eine im Ausland befindliche Niederlassung betreibt bei der man dann angeblich beschäftigt war.


    Für die durch niederlandischen Arbeitgeber geschädigten Arbeitnehmer bietet sich die Lösung indem ,man vor einem Deutschen Arbeitsgericht klagt und mittels eines vollstreckbaren Urteils nach Verordnung (EG) Nr. 805/2004 können die in einem anderen Mitgliedsstaat ergangenen Urteile per Titel " Europäischer Vollstreckungstitel" erwirkt werden und z.B. über die Vermittlung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer per Gerichtsvollzieher vollzogen werden.

  • Es gibt aber nicht nur ausländische Firmen, die Arbeitnehmer hängen lassen.


    Ehemalige Arbeitskollegen von mir wurden über einen deutschen Mittelsmann, den eine dänische Firma beauftragt hatte, angeworben. Dieser Mittelsmann hatte von seinem Auftraggeber das Okay bekommen, den Arbeitern aus Deutschland 9,50 Euro Stundenlohn auszuzahlen, allerdings bekamen die drei Jungs nur 8,25 EURO. Die 1,25 Euro hat der Mittelsmann sich in die eigene Tasche gesteckt und ist nun auf der Flucht. Das Ganze ging über 6 Monate so und die Dänische Firma hat die drei Jungs nun direkt eingestellt und vom Chef habs eine satte Nachzahlung.


    Mit Arbeitssuchenden kann man so was anscheinend machen, da sich eh nur die vor Gericht trauen, die auch genug Rückgrat haben.

  • Hallo Steffi 1979!


    vielleicht habe ich mich auch nicht deutlich genug ausgedrückt, auch in meinem Fall ist der Arbeitgeber eine deutsche Unternehmerin, die nur in Honkong und Herleen Firmen eröffnet hat und dann die in Deutschland tätigen Arbeitnehmer im Ausland anmeldet, wegen der geringeren Nebenkosten!


    Gruß