Vollstreckung ausländischer Titel !
Im grenznahen Arbeitsmarkt kommt es nicht selten vor das man als Arbeitnehmer auf der Entlohnung der Arbeitsleistung sitzen bleibt.
Erschwert wird die Durchsetzung meist dadurch das der Arbeitgeber zudem eine im Ausland befindliche Niederlassung betreibt bei der man dann angeblich beschäftigt war.
Für die durch niederlandischen Arbeitgeber geschädigten Arbeitnehmer bietet sich die Lösung indem ,man vor einem Deutschen Arbeitsgericht klagt und mittels eines vollstreckbaren Urteils nach Verordnung (EG) Nr. 805/2004 können die in einem anderen Mitgliedsstaat ergangenen Urteile per Titel " Europäischer Vollstreckungstitel" erwirkt werden und z.B. über die Vermittlung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer per Gerichtsvollzieher vollzogen werden.