Was steht mir zu?

  • Ich bin 17 Jahre alt und wohne momentan in meiner eigenen Wohnung, die vom Jugendamt finanziert wird (betreutes wohnen). Aber nach den Sommerferien würde ich dies gerne auf Schülerbafög ändern und wollte fragen, was für Ansprüche ich denn da so hätte.


    Zuhause bei meinen Eltern kann ich wie man merkt nicht leben, da gibt es auch garnichts zu rütteln, außerdem wäre die Entfernung zur Schule auch wirklich viel zu weit. Im September werde ich 18 Jahre alt, möchte aber schon im August "umziehen". Nach den Sommerferien fange ich an einem Berufskolleg meine Ausbilung zur Erzieherin und gleichzeitig mein Abitur an, was ich dann alles erst in 4 Jahren fertig haben werde.


    Wenn die Möglichkeit besteht würde ich gerne in eine 3er WG ziehen, mit meiner Schwester und meinem Freund, meine Schwester hat dabei auch das selbe Problem wie ich.


    Nun wollte ich mal fragen, was mir denn da so an Geld zusteht und ob die Kosten für die Wohnung, also dann 1/3 übernommen werden würden?


    Bei mehr Fragen, fragt einfach.



    PS: Bekomme ich dann eigentlich noch weiterhin Kindergeld, oder wie läuft das? Außerdem habe ich gesehen, dass der Schülerbafög-Satz ab Herbst angehoben wird, wie viel mehr wäre das dann, bzw. wieviel wäre es dann überhaupt?

  • Wurde deinen Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen? Hast du einen Amtspfleger? Wie lange (Minuten) wäre der Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei Wohnsitz bei den Eltern? Ist das Berufskolleg in NRW? Wie heißt es, wo ist es?
    Ich nehme an, dass das Berufskolleg ausbildungsförderungsrechtlich als Berufsfachschule eingestuft ist, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Dann richtet sich dein Leistungsanspruch (im BAföG als "Bedarf" bezeichnet) nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG und beträgt ab 1.8.2008:
    Grundbedarf 383 EUR
    Mietzuschlag 72 EUR
    Gesamtbedarf 455 EUR.
    Dabei nehme ich an, dass du in der Kranken- und Pflegeversicherung kostenlos bei den Eltern mitversichert bist, sonst gäbe es dafür auch noch einen Zuschuss.
    Allerdings wird beim BAföG das Einkommen der Eltern angerechnet, für das Berufskolleg gibt es keine elternunabhängige Förderung.
    Das Kindergeld wird weiter bis maximal Vollendung des 25. Lj gezahlt.


    Zur Berechnung des BAföG empfehle ich:


    https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php

  • Danke erstmal für die Antwort, jetzt beantworte ich gerne deine Fragen:


    1. Meine Eltern haben weiterhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht
    2. Ich habe zwei Betreuer vom Jugendamt, die ich jeweils einmal in der Woche sehe
    3. Das Berufskolleg wäre mindestens 1:30 h von dem Wohnsitz meiner Eltern entfernt
    4. Ja es befindet sich in NRW
    5. Helene-Weber-Berufskolleg Paderborn
    6. Ja ich bin weiterhin durch meine Eltern versichert


    Ich denke nicht, dass das Bafög durch das Einkommen meiner Eltern gekürzt werden würde, da meine Eltern selbst nicht viel verdiene und schon an das Jugendamt nichts zahlen mussten/konnten. Also würde das bedeuten ich hätte dann die 455€ Bafög + 154€ Kindergeld? Also 609€ im Monat.

  • Ja, wenn dein Anteil an den Mietkosten hoch genug ist, dann kommst du auf 609,00 EUR/Monat.
    Bei einem Schulweg von 90 min (einfache Strecke) kannst du dir eine Wohnung am Schulort nehmen, du bist dann nicht verpflichtet, bei den Eltern zu wohnen.