Betriebskosten 2006, brauche Rat!!!

  • Hallo Zusammen,


    ich habe Post vom Amt bekommen. Ich möchte doch bitte die Betriebskosten für 2006 einreichen. Leider habe ich noch keine erhalten. Sie haben mir eine Frist gesetzt, bis wann ich diese einzureichen habe. Dann erzählte mir eine Freundin, dass es eine Verjährungsfrist gibt. Die Abrechnung hatte bis 31.12.07 bei mir sein mussen und ich bräuchte sie jetzt nicht mehr einreichen. Stimmt das?


    Was ist wenn ich keine Betriebskosten einreiche, wird dann der Mietanteil einbehalten?


    Danke für Eur Hilfe!

  • "Dann erzählte mir eine Freundin, dass es eine Verjährungsfrist gibt. Die Abrechnung hatte bis 31.12.07 bei mir sein mussen und ich bräuchte sie jetzt nicht mehr einreichen. Stimmt das?"


    Nach § 556 Abs. 3 BGB ist dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Es kommt also auf den Abrechnungszeitraum an. Falls dieser mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat die Freundin recht. Es kann aber sein, dass der Abrechnungszeitraum davon abweicht, dann trifft das nicht zu.


    Du musst aber keine Angst haben: Wenn dir der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung für 2006 erteilt hat, reicht es aus, wenn du das dem Amt mitteilst.


    "Was ist wenn ich keine Betriebskosten einreiche, wird dann der Mietanteil einbehalten?"


    Nein.

  • Hallo nataly!


    Was ist, wenn die ARGE die Nebenkostenabrechnung sehen will um festzustellen ob es Rückzahlungen gibt?


    Und kann es nicht sein das "lillymaus" ohne diese Abrechnung zukünftig den Nebenkostenanteil reduziert geazhlt bekommt, weil man sich auf der ARGE sagt das der Vermieter die Erstellung nur nicht vornimmt weil dies für Ihn einen finanziellen Zugewinn bedeutet und daher die im Mietvertrag enthaltenen Nebenkosten als nicht angemessen beurteilt? Sind die bisherigen Leistungen eine generelle oder vorläufige Leistungzusage?


    Gruß