Partner studiert, was bedeutet das für meinen ALG II-Anspruch?

  • Hallo!
    Ich bin gerade dabei, ALG II zu beantragen und wüsste gerne schonmal, was mich an Leistungen erwartet.
    Die Situation: ich lebe mit meinem Freund in einer geeinsamen Wohnung. Die Miete geht von meinem Konto ab, die Heiz- und Stromkosten von seinem Konto, dh ich zahle den Hauptanteil der laufenden Kosten. Da mein Freund studiert und kein Bafög mehr bekommt, kann er nicht mehr zahlen.
    In einem 'Beratungs'-Gespräch mit der Arge hieß es, dass ich angeben muss, mit meinem Freund zusammen zu wohnen, dass er aber keinen Unterhalt (diese 312,Euro) bekäme, da er Student ist. Jetzt habe ich die Befürchtung, dass ich möglicherweise nur 50% der Miet- und Heizkosten erstattet kriege und es heißt, dass ja mein Freund die andere Hälfte zahlt (was er nicht kann). Kann mir da jmand weiter helfen?

  • Hallo,


    da dein Freund Student ist besteht kein Anspruch auf ALG2 Leistungen (in Härtefällen kann ein Antrag auf Bezuschußung der Wohnkosten gestellt werden, wird aber in der Praxis in den seltensten Fällen gewährt) somit bildest du alleine eine BG.
    Das heißt natürlich auch, das du nur deinen Anteil der Wohnkosten also die halbe Miete bekommst.

  • Er konnte nicht die bis zum 4. oder 5. Semester zu erreichenden Leistungen nachweisen, daher wurde seitdem kein Bafög mehr gezahlt. Tja, sieht wohl eher schlecht aus... Falls jemand irgendne Idee hat, was es da noch für Möglichkeiten gib, lasst es mich bitte wissen!
    Danke schnmal!

  • Hallo frauschneider,


    also, ich kenne die Situation nur zu gut.


    Wenn dein Partner Student ist, müßt ihr das bei der Beantragung mitangeben, heißt auch gleichzeitig eine Studienbescheinigung vorlegen.


    Wie sieht das mit den Krankenkassenbeiträgen aus? Ist er selbst verischert, muss er auch dafür aufkommen, die Arge übernimmt das nicht. Falls er familenversichert ist über dich, das geht eigentlich nur, wenn ihr verheiratet seit, dann ist er automatisch mitversichert ,weil die Arge die Kosten ja für dich mit übernimmt und dein Partner wäre ja über dich mitversichert.


    Du bekommst natürlich nichts für deinen Partner, auch wird euch der Mietanteil für ihn abgezogen, also bekommst du den halben Mietzuschuss.


    Die einzigen zwei Möglichkeiten, dass du für deinen Partner Geld bekommst sind:


    1. dass dein Partner ein oder zwei Urlaubsemester einlegt, muss natürlich bei der Uni begründet werden, dann bekommst du Geld und den Mietzuschuss, weil er ja sozusagen dem Markt zur Verfügung steht.


    2. Es gibt die Möglichkeit, falls dein Partner am Ende seines Studium sein sollte bzw. auf dem Weg dorthin, ist es möglich sich in manchen Studiengängen während der Diplomphase exmatrikulieren zu können, somit wäre er kein Student, kann aber ganz normal sein Diplom beenden. Ganz wichtig wäre sich vorher im Prüfungsbüro bzw. im Immatrikulationsbüro zu erkundigen, ob das bei ihm so geht. Wenn in der Regel alle Prüfungen erfolgt sind, und nur die Abschlussarbeit ansteht, ist das möglich, aber erkundige dich vorher bzw. dein Partner. Dann gehst du wieder zu Arge mit Exmatrikulationaurkunde und du bekommst für deinen Partner ALG II inklusive Mietzuschuss.


    Ansonsten werdet ihr bis dahin nichts bekommen, solange er Student ist, das er nach dem Gesetz bafögfähig ist, auch wenn er keines bekommt, ich kenne die Problematik.


    Auf alle legt immer Widerspruch ein bei euren Bescheiden! Die Bearbeitung dauert aber, das gleich im Vorraus.


    Falls Fragen sind, kannst du sie gerne stellen.


    Gruß


    samel

  • Es gibt eventuell auch die Möglichkeit eines Studienabschlusskredites, falls er kurz vor dem Abschluss steht. Wenn seine nicht erreichten Leistungen bis zum Ende der Förderungshöchstdauer einen besonderen Grund wie z. B. längere Krankheit oder einen Unfall hatten, wäre das für das Bafögamt eine Begründung über das Ende der normalen Förderzeit weiter zu bewilligen. Muss aber alles belegbar sein.