Hallo!
Mich interessiert, ob mein 'Einkommen' aus einem sog. 'Übungsleiter-Vertrag' beim ALG II angerechnet wird. Ich habe mal gehört, dass es sich da um eine Art Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtlche Tätigkeit handelt und daher eigentlich nirgendwo berücksichtigt wird. (Ich weiß auch, dass ich keine Sozialabgaben zahlen mus, obwohl ich neben dem Übungsleiter-Job noch einen 400Euro-Job habe.) Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit zählen dann nicht als Einkommen im Sinne des SGB II, wenn daneben ein Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht ungerechtfertigt wäre.
Mehr dazu findest Du unter http://www.sozialleistungen.in…s-ist-kein-einkommen.html
Gruß
Philipp
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Halo nochmal!
Sorry, die Antwort habe ich nicht ganz verstanden.
Ich frag mal anders: ich habe einen 400Euro Job, wo ich auch auf 400Euro mtl. komme. Außerdem arbeite ich als Servicekraft in einem Fitnessstudio, da habe ich einen Übungsleiter-Vertrag und darf bis 175 Euro mtl. verdienen.
Ich weiß, dass das Einkommen aus dem 400Euro Job angerechnet wird und mir davon der Freibetrag von 160 Euro mtl. zusätzlich zum ALG zur Verfügung steht. Da mein Freund studiert und ich ihn teilweise mit finanzieren muss, wird dieser Betrag nicht zum Leben reichen. Daher will ich wissen, ob ich den Job im Fitnessstudio überhaupt im ALG-Antrag angeben muss und wenn ja, ob dieses Einkommen dann komplett oder anteilig verrechnet wird, mir also keine 175 Euro zusätzlich bringen würde.
(Ich finde leider auch nirgendwo Informationen darüber, was genau ein Übungsleiter-Vertrag ist.) -
Der Übungsleiter-Freibetrag
Bei bestimmten Nebentätigkeiten im Sportverein sind Vergütungen bis zur Höhe von 2.100 EURO/Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser Freibetrag ist jedoch an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
http://www.qualifizierung-im-sport.de/vibss/live/vibssinhalte/show.php3?id=1215&nodeid=42 -
Ein Job im Fitness-Studio berechtigt nicht zur Inanspruchnahme des Übungsleiter-Freibetrags.
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Hallo nataly,
vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich habe diesen jedoch etwas gekürzt, der Volltext findet sich unter dem oben stehenden Link.
Bitte beachtet, das in Foren (und auch sonst an irgendwelchen Stellen, wo Text frei hinterlegt werden kann) das Veröffentlichen von längeren fremden Beiträge insofern problematisch ist, dass dies unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Daher ist da setzen von Links (ggf. mit einem kurzen Anrisstext) meist die sicherere Alternative.
Gruß
Philipp
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Hallo Phillip !
Schön mal von einem Administrator zu lesen!
Habe da einen kleinen Hinweis, da mich schon mal die eine oder andere Mail erreicht wie man überhaupt einen Artikel ins Forum stellen kann!
Ich habe auch erst rumgerätselt, obwohl oder weil es so einfach ist, aber die Zeile die man anklicken muss ist aus meiner Sicht alles andere als übersichtlich weil einfach zu klein. Vielleicht hilft es den Leuten wenn Ihr die Schrift etwas größer einstellt.
Ansonsten ist das Forum klasse!
Gruß
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Hallo,
vielen Dank, für Dein Lob und Dein Feedback, ich hoffe so fällt es etwas mehr ins Auge
Gruß
Philipp
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Hallo Phillip !
Ja, fällt schon wesentlich mehr auf, dennoch es geht nicht darum unter "auf Thema antworten" etwas Neues zu erstellen "Neues Thema erstellen" einen eigene Beitrag mit eigener Fragestellung, ist für einige und mich eingeschlossen nicht erkennbar. Wie der Weg dahin führt ist ja nicht ganz unerheblich und würde über "Neue Beiträge" am Logischsten sein, denke ich mal!
Trotzdem Danke für die prompte Änderung!
Gruß
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