Bald Hartz IV, Eigenheim noch haltbar ?

  • Hallo,
    bei mir sieht es z.Zt. so aus als stünde mir die Scheidung bevor.Bislang habe ich wegen der Kinder (6) nicht gearbeitet und nach dem neuen Gesetz steht mir wohl auch kein Unterhalt zu.Ich werde dann Sozialleistungen beziehen müssen und bin deswegen total verunsichert,kenn mich da ja überhaupt nicht aus.
    Meine Kinder sind 21, 20, 17, 14, 9 und 6 J. alt.Die älteste studiert außerhalb, die zweite wird im nächsten Herbst beginnen.Die anderen gehen zur Schule und würden demnach bei mir wohnen.
    Wir haben ein Haus gebaut, in dem ich wegen der Kinder und natürlich Altersvorsorge gern bleiben möchte.Es ist ca. 165qm groß.Das Haus ist noch lange nicht bezahlt.Der Abtrag beträgt monatl. ca. 750€, Steuern und Abgaben 320€, ebenso Wasser und Heizung, Gebäudeversicherung 120 €.
    Das Grundstück für das Haus haben wir vor 9 J. erworben beim Bundesvermögensamt.Mit der Auflage, das Haus selbst mindestens 15 J. zu nutzen, konnten wir es zum halben Preis erwerben. Sollten wir diese Auflage nicht erfüllen,müssen wir den hälftigen Preis einschl. in der Zeit angefallener Zinsen erstatten erstatten.
    Kennt sich jemand mit so etwas aus,haben wir Chancen,das Haus halten zu können?Was sagt das Amt dazu und was die Banken?An was muß man alles denken?
    So, ich hoffe, ich hab hier genug Informationen angegeben und es weiss jemand Rat.Da wäre ich sehr dankbar.


    Liebe Grüße und schon mal danke!

  • "gearbeitet und nach dem neuen Gesetz steht mir wohl auch kein Unterhalt zu"


    Da bin ich anderer Meinung. Wer sagt das?
    Wie lange lebst du schon getrennt von deinem Mann? wer will die Scheidung?
    Die Arge wird einen Verekauf des Hausgrundstücks nicht verlangen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II).
    Du kannst Wohngeld (Lastenzuschuss) beantragen.
    Deine Darstellung, wonach du monatlich 320 EUR Steuern und Abgaben zahlen musst, glaube ich nicht, falls es zutrifft, dürfte sich das nach der Scheidung ändern. Wenn du kein Einkommen hast, musst du auch keine Steueren zahlen. Auch eine Gebäudeversicherung von monatlich 120 EUR ist unglaubwürdig, es gibt günstigere für ca. 120 EUR/Jahr 0 10 EUR/Monat.

  • Hallo vergissmeinnicht!


    Sorry, aber auch das muss mal gesagt werden dürfen: alle hier im Forum bemühen sich den Anderen weiter zu helfen. Wer aber am 11.02.08 mittags 11:26 eine Frage stellt sollte mal darüber nachdenken das man als ALG II Bezieher nicht unbedingt über Internet als Hausanschluss verfügt, ich persönlich latsche dafür jedes Mal fasst 1 km zum Jugendzentrum in dem es für mich auch noch andere Dinge gibt wie HARTZ IV und darüber hinaus zahle ich pro Stunde auch noch 1€ und falls Du meinst Du hättest es mit einem Jugendlichen zu tun, Irrtum bin 48 !


    So nataly hat Dir ja schon weiter geholfen und ich sehe es ähnlich wie sie, vermutlich sind Deine Angabe ja auch auf Jahresbeiträge zurück zu führen. Erst einaml wird man Dich mit 6 Kindern nicht unbedingt auf die Straße setzen und mit dem Unterhalt wird es auch so sein, das sicherlich ein Anspruch besteht, grundsätzlich zunächst einmal.
    Wie sich das dann weiter gestaltet hängt von den Möglichkeiten Deines Mannes ab, wenn er arbeitslos wird wird sicherlich das Sozialgesetz greifen aber auch dadurch wirst Du nicht direkt auf der Straße sitzen.


    Ist der Wohnraum z.B. nicht angemessen wird Dir zunächst mindestens für 6 Monate sowieso die Mietleistung gezahlt unter der Auflage Dir eine kleinere Bleibe zu suchen. Bei 6 Kindern hilft es auch mal die Presse zu informieren wenn jemand meint die Gesetze allzu besonders genau auslegen zu müssen.


    Also es gibt Möglichkeiten genug und auch wenn der Frust den Stresspegel schneller nach oben steigen lässt, die Leute hier im Forum bemühen sich, soviel zunächst einmal dazu!


    Gruß

  • Hallo,
    erstmal vielen Dank für Eure Antworten.Hat mir ja schon ein Stückchen weitergeholfen.
    @ Horst Grunert
    Bitte nicht böse sein über meine Ungeduld,aber so ein Problem geht einem doch dann ständig durch den Kopf.Das nicht jeder einen PC zu Hause hat,ist ja klar, kam mir dann aber nicht in den Sinn. SORRY!!!


    Also, z. Zt. sind wir noch nicht getrennt, aber es wird wohl darauf hinauslaufen.
    Mein Mann verdient jetzt ca. 2000 € netto, aber da wird sich ja dann die Steuerklasse ändern, so dass ich davon ausgehe, da Kinder vorrangig sind, dass ich keinen Unterhalt mehr bekomme.
    Meine beiden ältesten werden wegen Studium nicht mehr bei mir wohnen.
    Ja klar, das hab ich hier falsch reingeschrieben, deshalb noch mal:
    Abtrag Haus : 750 € , Stadtwerke 320 € , Steuern 110 € , Gebäudevers. 12 € monatl.
    Das Haus ist "leider" etwas groß und wenn ich den Paragraphen, den ihr mir genannt habt, richtig verstehe, darf ein eigenheim nur 130 qm groß sein, egal wieviel Personen dort leben.
    Also, ich denke es ist nicht nur zu teuer, sondern auch zu groß. Was meint ihr?
    Und was ist mit dem Vertrag, den wir für das Grundstück abgeschlossen haben? Kann das Amt trotzdem verlangen, dass wir verkaufen ? Ich glaube, bei einem Verkauf gehen wir noch mit Schulden daraus.
    Und noch etwas geht mir durch den Kopf:
    wenn mein Mann aus den Verträgen mit den Banken raus will,ist ja wahrscheinlich, wenn er hier nicht wohnt, wird er den Verkauf anstreben oder zumindest die Belastung loswerden wollen, wird die Bank mich als alleinigen Krditnehmer akzeptieren ?
    Kann ich mir nicht vorstellen, wenn ich Sozialleistungen bekomme.


    Also, wenn mir noch mal jemand antworten würde, wäre ich sehr dankbar!

  • Hallo,
    habe im
    net noch mal andere Infos gefunden.
    Demnach könnte mein Mann bei Trennung durchaus verlangen, dass das Haus verkauft oder versteigert wird, da ich ihn ja nicht auszahlen kann.
    Über die Hausgröße hab ich nun 2 Infos:
    !. Das Haus darf max. 130qm groß sein, egal ob mehr als 4 Pers. darin leben
    2. Das Haus darf bei 4 Pers. 130 qm groß sein und für jede weitere Person werden 20 qm dazugerechnet.
    Was ist denn nun richtig?
    Gibt es denn auch jemanden, der schon mal um sein Haus gekämpft hat?Meistens muß doch wohl immer verkauft werden.Aber was ist dann mit den Schulden, die überbleiben, wenn man nicht plus minus null da rauskommt?
    Bin für jede Info dankbar.


    Gruß, Vergissmeinnicht

  • Hallo nochmal,
    habe mir den Link von nataly angesehen,allerdings verwirrt mich die Formulierung dort etwas:
    ..........,danachist für Familienheime mit nur einer Wohnung von 130qm ............. auszugehen.Für Familien mit mehr als vier Personen war eine Erhöhung von 20qm je Person geregelt.
    (Hab das jetzt hier ein bißchen umständlich zitiert,hab keine Ahnung wie man sowas sonst einfügt)
    Also, dieses kleine Wörtchen war iritiert mich, ist es nun so oder war es so ?
    Weiss das vllt. jemand?
    Zur Frage der Untervermietung:
    Man kann hier keinen seperaten Wohnraum abtrennen,höchstens ein Zimmer als WG abtreten. Aber wer möchte schon mit einer Familie mit 4 Kindern zusammenleben? Na ja, vllt. ein Jugendlicher oder eine ganz junge Mutti mit Kind.................
    Also, falls jemand Interesse hat.............:)



    Gruß, Vergissmeinnicht