Bausparvertrag

  • Hallo,bin neu hier und hätte auch gleich mal ne Frage.
    Meine 32 jährige Freundin bezieht Hartz4.Beim stellen des Antrages hat sie wohl versäumt einen ruhenden Bausparvertrag anzugeben.Auf diesen wird schon seit paar Jahren kein Guthaben mehr einbezahlt und es sind knapp 1900 Euro drauf.Nun hat sie ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen das sie noch einen Bausparvertrag hat und diesen noch vorlegen soll.
    Kann es nun bei einem Ersparnis von knapp 1900 Euro zu Nachzahlungen oder Kürzungen kommen?

  • Hallöchen,
    war bei uns auch so. Mir wurde der BV nicht weggenommen, ausserdem darf ein Bausparvertrag nicht fremdgenutzt werden d. h. man darf davon keine Schulden begleichen, sondern muss entweder ein Haus bauen oder sich ggf. ein Auto kaufen.
    gruss


    siehe:
    /www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/aktuelle-aenderungen.html

  • Hallo Bierchen


    Nicht zu Kürzungen wegen einer Anrechnung, aber zu Sanktionen weil eventuell nicht gemeldet, man beruft sich dann immer auf § 16 SGB II Mitwirkungspflicht! Ist in der Regel eine ganz miese Nummer, also bitte Nachdenken ob dies nicht zumindest mündlich gegenüber dem Sachberarbeiter schon mal geäußert wurde, damit daraus kein Vorsatz abgeleitet werden kann.
    Wenn nichts passiert sei froh! Will Dir auch keine Angst machen, aber die suchen oft alle Möglichkeiten um den ärmsten der Armen noch eine einstielen zu können. Alles der pure Neid!


    Gruß

  • Hallo,


    ich habe auch noch eine Frage zum Bausparvertrag.


    Wenn ich den Bausparvertrag vorzeitig kündige und die angesparte Summe auf mein Konto überweisen lasse, wird das dann von der ARGE als Einkommen gewertet oder als Vermögensumwandlung?


    Es ist ja nicht so, dass ich eine Summe hinzubekommen habe. Die Summe war ja bereits da und wechselt eigentlich ja nur den "Ort" vom Konto des Bausparvertrages auf das Girokonto.


    Xel