Hartz IV und Unterhalt

  • Ich bekomme den beantragten Regelsatz von Hartz IV. Allerdings hat das Jugendamt erreicht, daß der Unterhalt für meine beiden, nicht bei mir lebenden Kinder, direkt von der ARGE abgezogen wird. Ich erhalte gerade mal EUR 165,00 p. M., inkl. EUR 50,00 für die Miete.


    Was kann ich tun? - ich komme mit dem Geld nicht zurrecht - eine neue Arbeitsstelle hat sich bis jetzt auch nicht ergeben.

  • Nach § 1603 BGB kannst du keinen Unterhalt leisten:


    § 1603 Leistungsfähigkeit
    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
    (2) 1Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. 2Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. 3Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.