Suche dringend Problemlösung

  • Guten Tag,


    ich bin 19 und besuche momentan ein Berufliches Gymnasium in Jena / Thüringen, hier wohnt auch mein Vater und meine Mutter wohnt in Meck-Pom, also trennen diese Elternteile eine Menge Kilometer.


    Nun habt ihr richtig erkannt das meine Eltern getrennt leben und jeweils auch schon wieder ein 10 Jähriges Kind haben (Ja beide, aber jeweils von eineren Partnern)


    Bevor ich das Berufliche Gymnasium anfing absolvierte ich eine Freiwillig Ökologisches Jahr.
    Ich bin bei meinem Vater gemeldet, doch haben wir nicht wirklich Kontakt, da ich nun seit meinem FÖJ bei meinem Freund in der Wohnung wohne (nicht gemeldet in 1 R-Wohnung).


    Doch wird es uns langsam zu Eng und mein Freund hat es auch langsam Satt alle kosten zu tragen und mich auch durchzufüttern und das mit 650 euro (Bafög + Kindergeld + Nebenjob) und ich habe kein Einkommen, außer das Kindergeld (welches wegen Handy und Monatskarten etc sehr dezimiert ist)


    Also richtig erkannt, wir brauchen dringend eine größere Wohnung und ich brauche Geld.


    Welche Möglichkeiten habe ich?
    Bin ich Hartz IV berechtigt?
    Was könnt ihr mir raten?


    Die kleine Wohnung der Kostenfaktor zerrt an unserer Beziehnung, aber oho seit einem Jahr in einer 1Raumwohnung ;-)


    einen schönen Samstag den Damen und Herren.


    Laura

  • Hallo,


    wie du weißt bekommen U25 nur unter besonderen Umständen ALG2.
    Ich gehe davon aus, dass kein Anspruch auf Bafög besteht für die Schulform die du besuchst.



    Auch wenn deine Eltern getrennt leben sind sie trotzdem immer noch zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet.
    Warum zahlen deine Eltern denn nur das Kindergeld an dich?
    So lange also eine Unterhalspflicht der Eltern besteht (und diese auch zahlungsfähig wären) bzw. keine Notwenigkeit vorhanden ist eine eigene die eine eigene Wohnung rechtfertigt besteht kein Anspruch auf ergänzendes ALG2.


    Ich verstehe auch nicht ganz, warum du dir keinen Nebenjob suchst, das sollte doch mit dem gleichzeitigem Besuch der Schule vereinbar sein,.

  • Das Problem ist, das beide Elternteile selbstständig sind und auch mehr Schulden als Geld besitzen, desweiteren möchte ich kein Unterhaltsgeld von meinen Eltern weil sie wie gesagt selber kein Geld haben.


    Es gibt Anspruch auf die Schulform (mein Freund bekommt Bafög) aber da ich noch bei meinem Vater gemeldet bin, habe ich kein Anspruch auf Bafög da selbe Stadt.
    Desweiteren Verdient mein Vater eigentlich recht gut, blos durch Miete / Schulden des Hauses und allg. andere Schulden hat er eigentlich kein Geld..


    "keine Notwenigkeit vorhanden ist eine eigene die eine eigene Wohnung rechtfertigt"
    Wie würde es denn aussehen müssen, damit diese Notwendigkeit gegeben ist?

  • Hallo,


    auch wenn dein Vater Altlasten mit sich herum schleppt ist er immer noch zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet.
    Und zwar vorrangig zu anderen Verbindlichkeiten.


    eine Notwenigkeit für eine eigene Wohnung ist dann gegeben, wenn ein Verbleib im Elternhaus unzumutbar ist, dies muss z. Bsp duch das Jugendamt bescheinigt werden.


    Das ist in deinem Fall aber total egal, da die Arge dir auch in diesem Falle keine Leistungen zugestehen würde, da deine Eltern zahlungsfähig sind und der Staat auch unter diesen Bedingungen natürlich nicht in die Breche springt damit deinen Eltern mehr Geld in der Tasche bleibt.


    Ich muss ehrlich sagen, ich finde es unmöglich dass deine Eltern sich so aus der Verantwortung ziehen.