Hallo ich bin 23 fast 24 wohne miit meiner Mutter in einer WG-Wohnung ( jeder hat seine eigene Küche Wohnraum teilen nur WC-Dusche) ich gebe jetzt meinen ersten Antrag auf Hartz IV ab und licke da absolut nicht durch Meine mutter einen text aufgesetzt das sie mich in keiner weise unterstützt und nur das Kindergeld einbehält für Miete und Nebenkosten. Meine frage ist jetzt muß ich noch zusätzlich eine Verdienstbescheinigung von meiner Muter abgeben und sonstige sachen von meiner Mutter ich blicke da echt nicht durch!!
Kann mir auch jemand sagen wie lange es in der regel dauert bis der Anrag bearbeite wird?
Ich habe mich am 11.01.08 gemeldet und erst am 13.02 einen Termin zur Antragsabgabe bekommen, die Krankenkasse machtauch schon druckt das ich selber aufkommen müßte!!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
Danke
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Hallo yasmin 1302!
ich denke mal das Ihr / Du Schwierigkeiten dahin gehend bekommt die WG anerkannt zu bekommen!
Der Verwandtschaftsgrad und die Verpflichtung zur Versorgung der Kinder unter 25 werden wohl nicht ausreichend sein um der ARGE eine WG vortäuschen zu können nur weil eine eigene Küche und ein eigener Wohnbereich bestehen. Ich denke Ihr werdet nicht umher kommen als Bedarfsgemeinschaft bewertet zu werden und dann ist selbstverständlich das Einkommen Deiner Mutter mit in Betracht zu ziehen.
Sorry, eigentlich eine gute Idee mit der WG und vielleicht findest Du ja auch Gründe dem Fallmanager / SB die Notwendigkeit oder den Unterschied so zu verkaufen, manchmal hat man ja Glück!
Gruß
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Hallo danke für die schnelle antwort, es war damals so das mich mein vater aus der wohnung geschmießen hat ( ein alki) und ich seit juli ein ohnung gesucht hatte aber absolut nichts unter diesem grundsatz 210 euro und noch als hart4 empfänger gefunden habe, hab auch vom artz ein attes das ich wegen häuslichergewalt ausziehen mußte- darauf hin haben meine mutter und ich eine Wohnung zusammen geholt- aber die atteste auch alle mal kopiert.
unter was muß ich meine mutter den jezt angeben :
Persönliche Verhältnisse der zur Bedarfsgemeinschaft gehörigden Personen oder
Persönliches Verhältniss der mit der Antragstellerin in der Bedarfsgemeinschaft lebenden weitere Personen?
Und welche Verdienstbescheinigung muß ich abgeben? Bzw von welchem Jahr Monat? Oder muß der Arbeitgeben auch was ausfüllen und wenn ja welches der Formulare...
DAnke DAnke Danke für die hilfe!! -
Hallo Yasmin 1302 !
Sehe ich das richtig das Du zunächst eine eigene Wohnung suchen musstest ?
Das Attest des Arztes bewirkt sicherlich nicht das meisste, besser wäre ein Schreiben vom Jugendamt insbesondere darüber das Du zunächst bei der Wohnungssuche auf Dich alleine gestellt warst und noch besser wäre gewesen Du hättest diese selbst angemietet und erst dananch eine WG gebildet.
Ob dann Deine Mutter in die WG eingestiegen ist oder nicht wäre dann wesentlich besser darzulegen gewesen!
Ich denke das es in Deinem Fall sehr hilfreich ist wenn Du Dich mit dem zuständigen Fallmanager auf der ARGE genau über diesen Punkt austauschen würdest, nicht jeder Fallmanager sieht nur die Paragraphen und für Dich und Deine Mutter ist es nicht unwichtig das die WG zum tragen kommt. Auch wenn Deine Eltern verpflichtet sind Dich entsprechend der 25-Regelung zu versorgen.
Die Regelung trifft schließlich nicht nur für beide Elternteile gemeinsam zu sondern ebenso für jeden Elternteil ansich.
Wird die WG nicht anerkannt, was ich befürchte, aber was unter den geschilderten Umständen eventuell auch anders entschieden werden könnte (Kann-Bestimmungen sind keine Muss-Bestimmungen) lebst Du im haushalt eines Elternteils und dementsprechend werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft behandelt.
Frag doch mal höflich nach wie der Fallmanager entscheiden würde, wenn Deine Mutter sich eine andere Wohnugn suchen würde und ein anderer WG Bewohner bei Dir einsteigt. Soetwas verunsichert nicht nur sondern bringt den einen oder anderen auch zum nachdenken.
Gruß
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yasmin: Wie sind denn die Verhältnisse bei der Mutter? Ist sie erwerbstätig? Recht ihr Gehalt für sie allein oder könnte sie noch eine Tochter ernähren? Möglicherweise bestehen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater?
Und was machst du selber? Warum gibst du jetzt einen ALG 2-Antrag ab? Was war vorher? Hast du eine Berufsausbildung?
Wenn du auf einer WG bestehst, darfst du keine Angaben über die Einkommensverhältnisse der Mutter machen, diese spielen nur bei einer Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft eine Rolle.
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Nur deine Mutter oder Ihr beide? -
Hallo nataly !
Danke, für den ergänzenden Hinweis zur WG! - Mann kann nicht immer an alles denken, aber das ist richtig und wichtig!
Gruß
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