Hallo,
meine Ehefrau und ich beziehen seit Mai 2007 ALG-II als sogenannte Aufstocker. Zunächst wurden die ALG-I-Leistungen meiner Ehefrau angerechnet, jetzt meine Halbtagstätigkeit, die ich seit November 2007 habe.
Nun habe ich in 2. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden in Höhe von brutto € 4.000,00 aus dem Jahre 2006 (also vor Arbeitslosengeldbezug) erstritten. Diese Nachzahlung soll in 8 monatlichen Raten ab dem laufenden Monat an mich ausgezahlt werden.
Mir stellt sich nun die Frage, ob es sich hier um Vermögen handelt, da die Summe ja bereits vor Arbeitslosengeldbezug fällig war oder um Einkommen und ob dieses angerechnet wird.
Hat jemand vielleicht Erfahrungen in einem ähnlichen Fall?
Gruß, siuha