§ 25
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
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Text ab 01.01.2005
Erkrankt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II und hat er dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld, so wird Arbeitslosengeld II bis zur Dauer von sechs Wochen weiter gezahlt. Die Eingliederungsleistungen für den Erwerbsfähigen und die Ansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden durch den Bezug von Krankengeld nicht berührt.
Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)