Umgangsrecht - Regelsatzerhöhung "Wer weis mehr darüber"

  • Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils aus dem Jahre 2001 habe ich bei der hiesigen ARGE um Regelsatzanhebung zwecks Versorgung meiner beiden, gemäß Umgangsrecht geregelten,
    besuchsberechtigten Söhne an 6 Tagen im Monat einen Antrag gestellt.


    Hat jemand darüber hinaus Informationen ob anderweitig nach dem Schleswiger Urteil bereits derartige Leistungen von 1/30 des Tagessatzes erbracht werden?

  • Hallo Horst,


    ich recherchiere derzeit selbst zum Thema Umgangskosten und Alg 2.
    Die Thematik ist noch immer sehr unausgereift und unstrukturiert.
    Die Familienpolitik der Regierung eine Katastrophe.
    Erst wenn die Kinder verrecken, sabbern unsere Politiker von Betroffenheit.


    Die Urteile z.T. widersprüchlich:
    * Fahrtkosten zahlt das Sozialamt - Unterkunft und Verpflegung die Argen.
    * Antragsberechtigt sind mal die Eltern, mal die Kinder selbst.
    * SGB II § 21 contra SGB XII § 73





    Im Folgenden eine erste Auswahl: Urteile zum Thema: Umgangskosten


    BSG 3.Instanz Az.: B 7b As 14/06 R), 07.11.2006 - für die Dauer des (Ferien)aufenthalts besteht eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit zwischen dem hilfebedürftigen Elternteil und dem umgangsberechtigten und –verpflichteten Kind (§ 1684 BGB).
    SG Duisburg 1.Instanz S 2 (27) AS 97/05 - 20.03.2006



    SG Berlin S 37 AS 13620/07 ER, 05.07.2007 - Während der Dauer eines Ferienaufenthalts entsteht zwischen dem umgangsberechtigten und -verpflichteten Kind und dem getrennt lebenden, hilfebedürftigen Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft.



    BVerfG 1 BvR 569/05, 12.05.2005 - Die Verfassungsbeschwerde betrifft sozialgerichtliche Eilverfahren wegen der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer.



    LSG NRW 2.Instanz L 1 B 35/06 AS, 23.10.2006 - Der Rechtsstandpunkt der Klägerin, den im Rahmen des Umgangsrechts mit ihrem Sohn für die Zeit seines Besuchs entstehenden zusätzlichen Bedarf (Reisekosten/Verpflegungsmehraufwand) zu übernehmen, ist vertretbar.
    SG Dortmund 1.Instanz S 30 AS 104/06, 02.08.2006 -



    SG Schleswig S2 AS 52/05 ER, 09.03.2005 - Kosten im Rahmen des Umgangsrechts sind notwendiger Bedarf durch die Arbeitsagentur zu erstatten.



    LSG NRW 2.Instanz L 20 B 24/07 SO ER, 10.05.2007 - Wer ist anspruchsberechtigt? - Elternteil oder die Kinder selbst?
    SG Duisburg 1.Instanz S 2 SO 5/07 ER, 02.03.2007 -



    LSG Hessen 2.Instanz L 7 B 132/05 AS - Beschluss vom 23.09.2005 - Getrennt lebende Familien sind nicht der typische Normalhaushalt. Durch das Umgangsrecht besteht für die Antragstellerin ein untypischer Bedarf, der im Sozialhilferecht als besondere Leistung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG abgedeckt war.
    SG Darmstadt 1.Instanz S 1 AS 105/05 ER, 06.07.2005



    LSG Thüringen 2.Instanz L 7 AS 261/05 ER, Beschluss vom 15.06.2005
    SG Gotha 1.Instanz , S 32 AS 178/05 ER, 02.03.2005



    LSG Niedersachsen-Bremen 2.Instanz L 8 AS 57/05 ER, 12.05.2005 - Kinderumgangskosten sind als unabweisbarer Bedarf zu übernehmen, der aber Erlassen werden kann
    SG Hannover 1.Instanz S 47 AS 23/05 ER,



    LSG Niedersachsen-Bremen 2.Instanz L 8 AS 57/05 ER, Beschluss vom 28.04.2005
    1. Umgangskosten sind im Rahmen des § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II der Bedarfsgruppe ''Bedarfe des täglichen Lebens'' zuzuordnen,
    jedoch nicht durch die Regelleistung abgedeckt, da durch sie nur der durchschnittliche Bedarf erfasst wird.
    2. In verfassungskonformer Anwendung des § 23 Abs. 1 SGB II ist bei länger andauernden Sonderbedarf (etwa mehr als ein Jahr)
    das Darlehen nach Maßgabe des § 44 SGB II zu erlassen.
    SG Hannover 1.Instanz S 47 AS 23/05 ER,



    LSG Schleswig, L 6 B 200/05 AS ER Beschluss vom 25.08.2005 -



    LSG Baden-Württemberg 2.Instanz L 7 S0 2117/05 ER-B, 17.08.2005
    SG Reutlingen 1.Instanz S 3 SO 780/05 ER, Beschluss vom 20.04.2005 -



    SG Hannover S 52 SO 37/05 ER , Beschluss vom 07.02.2005 - Fahrtkosten für Umgangsrecht sind untypische Bedarfe und daher nach SGB XII zu übernehmen



    LSG Baden-Württemberg, 2.Instanz L 7 S0 2117/05 ER-B, 17.08.2005 - Es besteht ein Anspruch von Verfassungsrang auf Fahrtkosten und anteilige Regelleistung zum Erhalt der Eltern-Kind-Beziehung bei der Ausübung des Besuchsrechts
    SG Reutlingen 1.Instanz S 3 SO 780/05 ER, 20.04.2005



    LSG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2005 - L 5 B 210/05 AS ER



    SG Münster, Beschluss vom 22.03.2005 - S 12 AS 18/05 ER



    SG München S 50 AS 427/05 ER, 21.09.2005 - Lebt ein Kind bei beiden Elternteilen, bildet das Kind zeitanteilig eine Bedarfsgemeinschaft bei den jeweiligen Elternteilen.



    SG München, 1. Instanz, S 50 AS 1475/06 ER, 13.11.2006
    LSG Bayern, 2. Instanz L 7 B 1018/06 AS ER, 13.03.2007 (rechtskräftig) - Fahrkosten für die Wahrung des Umgangsrechts sind als Zuschuss zu zahlen



    SG Wiesbaden, 1. Instanz, S 16 AS 376/06 ER, 23.10.2006
    LSG Hessen, 2. Instanz L 9 AS 261/06 ER, 19.02.2007 - Fahrkosten





    Infos zum Thema:
    Umgangskosten und Sozialhilfe Musterklage bei pappa.com
    ALG 2 - Bezieher: Jetzt Umgangskosten einklagen (paPPa-Forum)



    Quellen:
    http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb
    http://www.sozialticker.com
    http://www.bverfg.de/entscheidungen/
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de
    http://www.my-sozialberatung.de

  • Hallo Telekom-Richter!


    ist echt klasse was Du da an Urteilen zusammengetragen hast. Denke das eine ganze Menge an ALG II Bezieher mehr über die Thematik wissen wollen, schließlich steht man an Geburtstagen oder Festtagen immer vor dem Problem neben den sonst üblichen Kosten noch tiefer in die Tasche packen zu müssen.
    Insbesondere alle Väter sind nach der Emanzipationswelle ja eh die gebutelten der Gesellschaft, abgesehen das die Ex-Frauen in der Regel ja nicht begreifen das man mit Ego-Denken auch den Kindern schadet, wird man von den Ämtern gleich ein zweites Mal verarscht!


    Ich danke Dir für die reichlichen Urteile, werde mir diese in absehbarere Zeit verinnerlichen!


    Gruß

  • Hallo Telekom Richter!


    Inzwischen hat sich was getan, die ARGE Fallmanagerin hat um einen Nachweis bezüglich der Zeiten gebeten die meine Jungs bei mir verbringen oder verbringen dürfen. Habe ejtzt erst mal des Gerichtsurteil zum Umgangsrecht mit den zugestandenen Zeiten übersandt.
    Schreibe hier aber noch wie es weiter läuft.


    Danke nochmals!


    Gruß