Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils aus dem Jahre 2001 habe ich bei der hiesigen ARGE um Regelsatzanhebung zwecks Versorgung meiner beiden, gemäß Umgangsrecht geregelten,
besuchsberechtigten Söhne an 6 Tagen im Monat einen Antrag gestellt.
Hat jemand darüber hinaus Informationen ob anderweitig nach dem Schleswiger Urteil bereits derartige Leistungen von 1/30 des Tagessatzes erbracht werden?