Wohnungsgröße bei Vollbeschäftigung?

  • Hallo,


    ich bin verheiratet und habe drei Kinder. Der Älteste ist elf Jahre alt.
    Ich suche eine neue Wohnung, da wir für jedes Kind ein eigenes Zimmer benötigen. Der SB stimmt einem Umzug zu, sagt aber dass wir nicht mehr als 105 qm Wohnfläche haben dürfen. Eine 105 qm Wohnung mit fünf Zimmern zu finden ist ja nicht einfach weil sie zu klein ist. Alles, was ich bis jetzt gefunden habe, war größer. Der SB sagt, wenn wir in eine über 105 qm große Wohnung ziehen würde jegliche Mietunterstützung ausbleiben. Es würde auch nicht der Betrag der alten Miete weiter gezahlt, so dass wir den Rest selber dazu tun könnten (wenn man es könnte).


    Die Not nach einer neuen Wohnung entsteht daraus, dass wir unser drittes Kind zwei Monate nachdem ich arbeitslos geworden bin bekommen haben. Es war zu Zeiten, wo ich noch gearbeitet habe, eh geplant umzuziehen. Unsere ältesten beiden Kinder sind krank und die behandelnden Ärzte würden die Notwendigkeit der eigenen Zimmer auch bestätigen.


    Wenn ich jetzt eine Arbeit bekomme (Vollzeitjob), bei der ich so wenig verdiene (und das ist ja realistisch nach drei Jahren Arbeitslosigkeit) das uns immer noch Zuschüsse von der ARGE zustehen, wie sieht es dann mit dem Umzug aus? Unterliege ich dann als Vollzeitbeschäftigter immer noch den Regeln der ARGE und darf nicht mehr als 105 qm anmieten?


    Was ist, wenn ich Glück habe und eine Arbeit finde, bei der ich gerade eben unsere Grenzen überschreite? Ich wäre dann nicht mehr von der ARGE abhängig und miete eine Wohnung gemäß unserem WBS (am besten auch noch unterstützt), die dann aber größer und teurer ist. Ich rede nicht davon, dass ich mir einen dicken Bunker mieten möchte, aber das letzte Angebot musste ich ausschlagen weil es 115 qm waren. Dann würden gegenüber unserer jetzigen Wohnung, wo wir sehr preiswert wohnen, 300 bis 400 Euro mehr Warmmiete anfallen. Dann würde ich aber immer noch kein Wohngeld bekommen sondern müsste wieder zur ARGE. Würden die mir dann sagen, dass ich widerrechtlich zu groß gemietet habe und die Unterstützung verweigern?


    Ganz schön blöde Probleme mit denen ich mich herum schlagen muss. Aber ich traue mich nicht meinen SB diese Fragen zu stellen. Wisst Ihr eine Antwort?


    Schon einmal Danke an jeden, der sich die Mühe gemacht hat das alles zu lesen.


    Gruß
    Peter-S

  • Hallo Peter,


    leider ist dies eine Verhandlungssache mit der Arge, das heißt du wirst nicht darum herum kommen dich mit deinem SB zusammen zu setzen und die Problematik zu schildern.
    Das Attest des Arztes wird dir in diesem Fall nichts nützen, da dies lediglich eine Empfehlung für eigene Kinderzimmer darstellt aber keine rechtliche Grundlage für die Überschreitung der Maximalgröße.
    Der SB wird ebenfalls argumentieren, dass in eurem Falle auch eine 4Zimmerwohnung ausreichen würde und ihr euch einen Wohnschlafraum einrichten könnt. Dies halte auch ich für zumutbar und praktizierbar.


    Vielleicht besteht ja doch die Möglichkeit mit der Arge eine Zuzahlung aus euren Regelleistungen zur Wohnungsmiete zu vereinbaren, sofern diese den Mietsatz nicht imens überschreitet.
    Sollte die Arge sich da quer stellen, solltet ihr es aber nicht darauf ankommen lassen.


    Euch steht es natürlich frei, eine größere Wohnung anzumieten, sofern ihr keine ALG2 Leistungen mehr bezieht...auch bei ergänzenden Leistungen (Bezug von Leistungen ohne Unterbrechung) seid ihr an die Wohnrichtlinie der Arge gebunden.
    Durch den Freibetrag bei einer Beschäftigung hättet ihr aber wieder ein Argument mehr in der Hand um einen Teil der Miete aus eigener Tasche zu finanzieren.


    Bedenke, wenn du eine Vollzeitstelle bekommst, diese aber nicht ausreicht um deine Familie zu ernähren besteht eventuell Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld.
    Dies könnte eine Unabhängigkeit von der Arge bedeuten.

  • Hallo Peter!


    Das mit dem Attest vom Arzt sehe ich wie "Salle"; auch das es eine Sache zwischen der ARGE und Dir ist wie groß die Wohnung tatsächlich werden kann.


    2 Tipps von mir dazu: über das Jugendamt eventuell Hilfe holen was die Unterbringung der Kinder betrifft.


    Zumal Du geschrieben hast das die Kinder krank sind erscheint mir dieser Weg am ehesten von Erfolg gekrönt.


    Punkt 2 : Der Sachbearbeiter ist nicht der absolute Entscheider, wende Dich mit der Problematik ruhig an den Teamleiter, dies sind meist die erfahrneren und älteren Kollegen und meist fragen die Fallmanager bei Problemen dort sowieso nach.


    Absolut falsch sehe ich die Aussage des Fallmanagers das bei einer Wohnung die aus seiner Sicht nicht den Status der Angemessenheit erfüllt überhaupt kein Anspruch bestehen soll!


    Zwar musst Du in jedem Fall vor dem Anmieten einer größeren Wohnung die Genehmigung einholen und da kann der SB Dir natürlich Schwierigkeiten machen, aber ich denke wenn mann mal freundlich darauf hinweist das dies doch wohl nicht die Zielsetzung der HARTZ IV Regelungen sein sollte sondern Problemlösung um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, dann ist alles nur eine Frage mit welcher Intelligenz derjenige beschlagen ist der die Verantwortung für entsprechende Entscheidungen übernimmt.


    Einem Idioten kann man natürlich mit derartigen Mitteln nicht beikommen, aber zum Glück gibts ja auch genug anders Denkende in den ARGE`n.


    Entscheidend ist zum einen der Mietspiegel der Stadt und zum anderen die Wohnraumsituation vor Ort. Sind überhaupt keine Wohnungen in der von der ARGE vorgegebenen Größe zu Miete im Angebot, wird sich die ARGE damit konfrontiert sehen das Du eine großzügigere Zusage benötigst.


    Ausserdem gelten bei der Wohnungsgrößenfestlegung auch noch andere Kriterien, z.B. dass Du in Deinem sozialen Umfeld verbleiben darfst und keinesfalls schlechter gestellte Wohnsituationen akzeptieren musst in denen ein völlig anderes soziales Umfeld angesiedelt ist.


    Ich denke, jetzt hast Du ein paar ausführliere Informationen mit denen Du vielleicht etwas mehr erreichen kannst.


    Viel Erfolg !

  • Erst einmal Danke für die Antworten.


    @ nataly: Ich wohne in einer so kleinen Stadt, das wenn ich das hier sage, zusammen mit den anderen Informationen die ich hier schon gegeben habe, nicht nur der SB, sondern auch Bekannte und Nachbarn leicht erkennen könnten wer ich bin. Natürlich nur wenn sie hier ins Forum schauen. Ich möchte das aber vermeiden.


    @ Horst GRUNERT: Zur Wohnraumsituation: Wir suchen seit sechs Monaten und die 115 qm Wohnung war die kleinste die wir bis jetzt gefunden haben. Wie oben geschrieben, wir wohnen in einer kleinen Stadt. 9.000 Einwohner. Salle hat geschrieben, das auch eine 4-Zimmer Wohnung möglich wäre. Ich muss zugeben, danach habe ich nicht gesucht.


    Gruß
    Peter-S

  • Peter: Der Hintergrund meiner Frage war folgender: Ich wollte versuchen, im Internet die Verwaltungsvorschriften deines Landkreises zu § 22 SGB II zu finden. Gelegentlich ist mir das schon gelungen. Bundesweite Vorschriften gibt es leider keine.

  • Hallo Peter-S !


    Was denkste ist der Datenschutz unter HARTZ IV wert ?


    Beispiele gefällig?


    Vermutlich weis eh schon im Ort jeder was läuft, nur Du bist der letzte der es erfährt - ist fast wie mit dem Fremdgehen, da weis auch jeder Bescheid nur der Partnermerkts zuletzt!


    Gruß