nach irreführenden Informationen bei der Agentur für Arbeit bitte ich hier um etwas Licht in mein Beamten- Dunkel -
Ich bin 30, alleinerziehend mit 2 Kindern und beziehe Hartz IV. Meine beiden vorausgegangenen, selbst finanzierten Ausbildungen führten zu keinem anerkannten Berufsabschluss. Nun wurde mir seitens der Agentur ein Bildungsgutschein für eine Ausbildung zur Logopädin zugesichert, allerdings erst wenn ich u.a. einen Ablehnungsbescheid bezüglich Schülerbafögs vorweisen kann.
Da die Ausbildung mit 700 € ziemlich kostenintensiv ist und ich mit den Kindern nicht auch noch den gesamten Lebensunterhalt dazuverdienen kann, wäre mir der Bildungsgutschein, der sämtliche anfallenden Kosten abdeckt, natürlich deutlich lieber als Schülerbafög ( plus evtl. Wohngeld ).
In sämtlichen Merkblättern und Leitfäden habe ich nie etwas über einen Ablehnungsbescheid als Voraussetzung für einen Bildungsgutschein gelesen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder war meine Sachbearbeiterin fehlinformiert ?
Ihr Vorgesetzter hat übrigens auch diesen Ablehnungsbescheid vom Bafögamt als Voraussetzung angegeben.
Vielen Dank vorab !
mintz