Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, vielleicht kann sie mir hier einer beantworten?
Ich habe bis zur geburt meiner Tochter Teilzeitbeschäftigt gearbeitet,
ich habe ergänzende Leistungen der Arge bekommen, für Miete etc.
Da ich alleinerziehend bin habe ich das Elterngeld für 14 Monate,
in höhe von 540,-€ bewilligt bekommen.
Damit wir länger was davon haben und wenn es nicht mehr gezahlt wird,
nicht so ein großes Loch in die Kasse reißt,
habe ich den halben Betrag (270,-€) für den doppelten Zeitraum genommen.
Jetzt teilte mir die Arge mit, das dann bei mir auch nur ein Freibetrag von 150,-€ gelten würde,
statt der üblichen 300,-€. Meine Frage jetzt ist ob das rechtens ist,
denn ich habe dazu keine passenden Gesetzestexte gefunden.
Vieleicht kann mir da von euch einer weiter helfen??
Lieben Gruß
Nadine