Hallo,
meine Tochter bekam heute von der Arge Bescheid, dass die Mietzahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Der Grund ist, sie bekäme geld, dass der Arge nicht mitgeteilt worden wäre. Es ist richtig das meine Tochter von uns Unterhaltszahlungen bekommt,sie ist 20 Jahre und geht zur Schule, aber diese sind der Arge von uns auf einem Formblatt der Arge zugeschickt worden. Meine Tochter bekommt also 154€ Kindergeld plus 190€ Unterhaltvon uns. Warum wird ihre Miete nicht mehr bezahlt? Hoffe es kann uns jemand helfen!!:(
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass der Auszug mit der Arge abgeklärt war, da sie bereits Leistungen erhalten hat.
Die Arge scheint davon auszugehen, dass eure Tochter Geld von euch erhält und dies nicht angegeben hat.
Also den Nachweis das eine Mitteilung über die Zahlungen erfolgte sofort in Kopie an die Arge schicken.Da der Unterhalt aber nicht die Berechnung der bereits gezählten Leistungen eingeflossen ist, wird die Arge die überzahlten Beträge rückwirkend einfordern.
Ebenfalls ist eure Tochter verpflichtet, den ALG2 Bescheid zu prüfen, dort hätte auffallen müssen, dass die 190€ Unterhalt nicht in der Berechnung auftauchen.
Das heißt es liegt in diesem Fall auch ein Fehler eurer Tochter vor. -
hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.Die Arge kann kein überzahlten Beträge einfordern, weil es die nicht gibt.
Die Arge zahlt meiner Tochter die Miete und die Heizkostenin Höhe von ca. 340€ . den Lebensunterhalt be-
streitet meine Tochter von 150€ Kindergeld und im Moment 190€ von den Eltern,die wir in dieser Höhe auch nur
begrenzt zahlen können. Meine Tochter wohnt seit Juni 2004 in einer Wohngruppe 50 Kilometer von uns ent-
fernt und hat seit Mitte November ihre Wohnung. -
Hallo Abbo!
Hatte hier mal einen ähnlichen Fall, da ist die Tochter aus Aachen im Studium befindlich arbeitslos geworden und hat das Studium abgebrochen weil sie nichts zum Leben hatte.
Die Tochter hat sich dann auf geheiß der Mutter beim Einwohnermeldeamt wieder unterm Wohnsitz der Mutter angemeldet und dies war bei der Agentur für Arbeit auch bekannt nur da hat ein Unwissender Sachbearbeiter der Tochter erklärt sie hätte eh keinen Anspruch auf ALG! Dies hat die Tochter und die Mutter so auch angenommen.
Einige Zeit später forderte die ARGE von der Mutter 1000€ zurück und warum? Die Tochter hätte zur gemeinsamen Miete Ihren Anteil beisteuern können, zumal die Mutterfür die Tochter auch Leistungen bewilligt bekommen hat, die aber an die Tochter weitergeleitet wurden damit diese in Aachen wohnen konnte.
Die Nichtmeldung bei der ARGE seitens der Mutter darüber das die Tochter wieder bei Ihr wohnte hat somit dazu geführt das die ARGE eine Rückforderung stellen konnte obwohl die Tochter keine Leistungen erhalten hatte.
Das Einzigste was ich noch retten konnte war das die Tochter ab sofort eine eigene Wohnung und eigene Leistungen beziehen konnte ab dem Tag an dem der Antrag von uns abgegeben wurde.
Die Mutter hatte einen Denkfehler hinsichtlich der Meldung beim Einwohnermeldeamt, denn die Datenschutzrichtlinien erlauben die Weitergabe zwar nicht aber es gibt vom Sozialgericht AC inzwischen ein Urteil das Denunziantentum schützt und damit braucht die ARGE den Informanten nicht nennen und somit umgeht man die Datenschutzrichtlinien wenn wie hier Hausintern disbezügliche Mitteilungen an die ARGE weitergeleitet werden oder Kollen im Rotationsprinzip diese kenntnisse nutzen um Leistungsbeziehern eine rein zu drücken!
Gruß
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Was für eine Schule ist das? Möglicherweise gibt es ja andere Förderungsmöglichkeiten, BAföG z.B.
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