Mahlzeit erstmal alle mit einander,
bin neu hier bei euch im Forum,bis jetzt wuste ich mir immer selber zu helfen aber in diesem Fall komm
ich einfach nicht weiter.....es geht um Folgendes.....
Ich Wohne nun ca 2 1/2 Jahre in meiner Wohnung letztes Jahr zu dieser Zeit kam mir meine Heizkosten&Strom
Jahresendabrechnung der Stadtwerke ins haus geflogen wo mir nur "angemessen" die Heizkostennachzahlung
erstattet wurde, den Rest in höhe von ca. 500€ durfte ich selber übers Jahr verteilt an die Stadtwerke zahlen.
Da habe ich schon Theater gemacht weil die tatsächlichen kosten hätten direkt übernommen werden müssen.
Da die Monatlichen Raten ja von den Stadtwerken vorlag nur die diese Vorab Berechnung nich anerkennen wollten.
Nun hat das Amt für das letzte Jahr (07) die tatsächlichen Kosten übernommen und es stand ja wieder eine
Jahresendabrechnug für diesen Monat im Raume.Welche dann auch Mitte des Monats kam und dem
"Antrag zur Vortzahlung" beigefügt wurde.(Also dem verlängerungs Antrag)
Auf dieser Rechnung habe ich insgesamt 145€ Guthaben welches direkt für eine Abschlagzahlung
verrechnet wurde und der Rest in höhe von 14,95€ als Barscheck mir zugestellt wurde.
Letzte Woche kamm dann der Bewilligungsbescheid wonach 160€ von meinem Bedarf für den Monat Februar
abgezogen wird. Da das Amt eine so genannte "Wirtschaftlichkeitsprüfung" gemacht hat und
zu dem entschluss gekommen ist das die gesamte Rückzahlung und darüber hinaus noch mehr
anzurechnen sei. Es sei denen Egal ob es sich um Strom oder Gas rückzahlung handelt.Guthaben sei
Guthaben welches anzurechnen sei.Obwohl es ersichtlich ist aus der Rechnung das in beiden fällen
Gas und Strom erspaarnisse gibt.
Also habe ich die Frage an euch, ist das Vorgehen des Trägers rechtens oder nicht???
Kann ich da was gegen unternehmen? da ich wie gesagt 160€ weniger bekommen habe diesen Monat.
Obwohl ich die ersparniss herbei gerufen habe werde ich doppelt vom Amt ge****t.....
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....
MFG Chilly