Hallo, ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Mein Freund ist Beschäftigter in Vollzeit mit einem Verdienst von ca. 1300,- € monatlich. Da er bisher Single war hat er eine kleine Wohnung für 320,- € monatlich. Nun ist eine Frau in sein Leben getreten, die Hartz IV-Empfängerin ist und auch ihre Wohnung bezahlt bekommt. Sie hat ihre Wohnung allerdings bis heute nicht bewohnt, da sie bei meinem Freund eingezogen ist. Nachdem die Mieter stunk machten (keine eigene Wasseruhr) hat er sie beim Vermieter gemeldet allerdings nicht beim Einwohnermeldeamt. Das bedeutet nun, dass sie eine Wohnung bezahlt bekommt, die sie nicht nutzt und Leistungen bekommt, die mein Freund notfalls zurückzahlen müsste.
Hier nun meine Fragen:
1.) Muss Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden, sobald sie beim Vermieter gemeldet ist und ab wann macht sie sich strafbar, wenn sie sich verspätet melden.
2.) Welche Auswirkungen könnte das ganze für die Leistungen haben. Würde man diese bei meinem Freund zurückfordern, wenn das raus kommt? Inwieweit macht sie sich jetzt schon strafbar?
3.) Wieviel Leistungen könnte sie überhaupt noch beanspruchen?
Es wäre super, wenn ihr mir da mal weiterhelfen könnt.