Partner mit Selbstbehalt und zusammen ziehen

  • Hallo,


    ich bin ganz ganz frisch hier und genauso frisch bin ich Empfängerin von Hartz IV. Ich habe mich von meinem Mann getrennt und befinde mich im Erziehungsurlaub meiner 18 Monate alten Tochter.


    Ich habe zwei Dinge die ich wissen möchte und im Netz nicht gefunden habe.


    Erstens wäre es mir wichtig zu wissen ob ich den Erziehungsurlaub eher beenden kann als geplant? Ich habe drei Jahre eingereicht von Anfang an. Ich würde aber gerne früher wieder arbeiten gehen und habe auch die Chance einen Teilzeitjob zu bekommen.


    Zur zweiten Frage und das ist denke ich die kniffligere:
    Ich habe meinen Mann wegen einem anderen Mann verlassen. Dieser ist auch getrennt lebend, hat ein Haus zu zahlen in dem seine NOCH-Frau lebt und zwei Kinder. Er hat zwar nen super Job aber durch diese Umstände lebt er von seinem Selbstbehalt der ja 1000€ beträgt.
    Ich selber bekomme zusammen mit meiner Tochter, inkl.Kindergeld und Kindesunterhalt (Ehegattenunterhalt bekomme ich nicht) auch ca 1000€ im Monat. Wie verhält es sich nun wenn wir eine gemeinsame Wohnung beziehen möchten? Inwiefern wird sein Einkommen da mit eingerechnet und wieviel bekomme ich dann noch?


    Kann sein dass das total idiotische Fragen sind aber es ist alles noch so neu für mich.


    Vielleicht kann mir ja jemand freundlicherweise helfen?


    Lieben Dank Katinka

  • Hallo,


    grundsätzlich ist es natürlich möchglich den Erziehungsurlaub zu verkürzen.


    Wenn du nun mit deinem neuen Lebenspartner eine Wohnung beziehst und weiterhin ALG2 Leistungen bekommst, gelted ihr als eine BG.
    Dementsprechend werden alle Einkünfte auf den Bedarf der gesamten BG angerechnet.